Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

Coronavirus: Ausgangsbeschränkungen in Freiburg

Die nächtliche Freiburger Innenstadt mit dem Bertoldsbrunnen und dem Martinstor (Patrick Seeger/dpa)

In Freiburg gelten wegen der Ausbreitung des Coronavirus ab Samstag Ausgangsbeschränkungen. Wie die Stadtverwaltung gestern Abend mitteilte, tritt das „Betretungsverbot für öffentliche Orte“ zunächst für zwei Wochen in Kraft.

Demnach ist das Verlassen der Wohnung bei dringenden Angelegenheiten weiterhin erlaubt, etwa für Arztbesuche, beruflich bedingte Wege und Lebensmitteleinkäufe. Die Bürgerinnen und Bürger dürfen sich zudem nur noch alleine, zu zweit oder mit Personen aus dem eigenen Haushalt im Freien aufhalten. Von allen anderen Menschen ist ein Mindestabstand von 1,50 Meter zu wahren. Sportliche Betätigung im Freien ist weiterhin erlaubt, sofern diese alleine oder mit Mitgliedern der Familie ausgeübt wird. Oberbürgermeister Horn begründete die Maßnahme damit, dass die Stadt nur wenige Kilometer von stark betroffenen Gebieten Frankreichs und der Schweiz entfernt liegt. – Auch im bayerischen Mitterteich und zwei weiteren bayerischen Kommunen gibt es Ausgangsbeschränkungen.

Bundeskanzlerin Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder wollen nach Angaben des baden-württembergischen Regierungschefs Kretschmann am Sonntag über mögliche Ausgangsbeschränkungen beraten.

Quelle: Deutschlandfunk vom 20.03.2020


alles-auf-einen-klick.eu

Wir formulieren für Sie Briefe, Einsprüche, Widersprüche, Klagen nach Ihren Wünschen und stellen diese rechtsverbindlich zu.

Wir helfen Ihnen auch Bescheide von Gerichten und Behörden erfolgreich abzuwehren.

(Klick aufs Bild und es geht los)

Die mobile Version verlassen