Der Niedersächsische Flüchtlingsrat hat gefordert, dass Flüchtlinge in Zeiten der Corona-Krise nicht als frei verfügbare Arbeitskräfte betrachtet werden. Grundsätzlich sei zu begrüßen, dass in der Debatte um den Einsatz von Geflüchteten als Erntehelfer bestehende Beschäftigungsverbote zunehmend infrage gestellt würden, teilte ein Sprecher mit. Es dürfe aber nicht sein, dass Asylsuchende Rechte bekämen, wenn es die Arbeitsmarktlage gerade verlange, sie diese aber wieder verlören, wenn ihre Arbeitskraft nicht mehr benötigt werde.
Keine Rücknahme von Beschäftigungserlaubnissen
Etliche Flüchtlinge würden die Gelegenheit gerne wahrnehmen und die Chance auf eine Beschäftigung in der Landwirtschaft nutzen, betonte der Sprecher. Erteilte Beschäftigungserlaubnisse dürften nicht wieder zurückgenommen werden, wenn der Bedarf nach Arbeitskräften in der Landwirtschaft wieder sinke. Die Geflüchteten, die nun in der Ernte helfen, müssten eine Bleibeperspektive erhalten: „Sie dürfen nicht lediglich als verwertbare Masse angesehen werden.“
Anständiger Lohn gefordert
Der Flüchtlingsrat wies zudem darauf hin, dass Flüchtlinge, die als Erntehelfer eingesetzt würden, wie alle anderen auch einen Anspruch auf eine anständige Entlohnung hätten. Gerade in der jetzigen Krise werde deutlich, dass gute und gerechte Löhne vor der Verarmung bewahrten, so der Sprecher. Außerdem würden sie sicherstellen, dass systemrelevante Arbeit weiter getan werde.
Quelle: NDR Radio Niedersachsen vom 29.03.2020
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