Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

Kritik an Mikrowellengeräten wird unterdrückt

Wer als Wissenschaftler auf die Gefahren durch Mikrowellen hinweist, muss mit massiven Anfeindungen rechnen.

Der Schweizer Umweltbiologe Hans U. Hertel wurde nach der Veröffentlichung seiner Studienergebnisse über die Auswirkungen von Mikrowellennahrung vom Fachverband Elektroapparate für Haushalt und Gewerbe Schweiz (FEA) verklagt und 1994 vom Schweizerischen Bundesgericht verurteilt.

Das Gericht sah einen Verstoß gegen das Gesetz des unlauteren Wettbewerbs und untersagte Hertel die Wiederholung der „umstrittenen These“. Erst der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Hertel später das Recht zugesprochen, seine wissenschaftlichen Befunde  über  die  krebserzeugende Wirkung von Mikrowellenherden zu veröffentlichen.

Für den Naturwissenschaftler Hertel besteht kein Zweifel: „Mikrowellen machen Krebs.“ Das hatten 1941 auch Untersuchungen an der Berliner Humboldt-Universität ergeben, von denen die Öffentlichkeit nie erfuhr. Dazu Hertel: „Alle relevanten Arbeiten werden unterdrückt.“

Quelle: Stimme und Gegenstimme Nr. 15 vom 27.03.2020

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