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Asylbewerber-Urteil: Ungarn und Polen fühlen sich nicht an Richterspruch gebunden

Der EuGH in Luxemburg. (AP / Geert Vanden Wijngaert)

Ungarn hält die Verurteilung durch den Europäischen Gerichtshof in der Flüchtlingsfrage für bedeutungslos. Der Spruch sei ohne weitere Konsequenzen, erklärte Justizministerin Varga in Budapest. Nachdem die Quotenbeschlüsse schon längst ihre Geltung verloren hätten, ergebe sich keinerlei Verpflichtung, Asylbewerber aufzunehmen.

Ähnlich äußerten sich die Regierungen in Warschau und Prag. Die drei EU-Staaten haben nach dem Urteil in der Flüchtlingskrise gegen EU-Recht verstoßen. Sie hätten sich nicht weigern dürfen, Mehrheitsbeschlüsse zur Umverteilung von Asylbewerbern aus Griechenland und Italien umzusetzen, hieß es zur Begründung in Luxemburg.Dadurch hätten sie ihre Verpflichtungen verletzt.

Die EU-Innenminister hatten im September 2015 gegen den Widerstand osteuropäischer Staaten die Umverteilung innerhalb der EU beschlossen. Ein Strafmaß benannte der EuGH nicht. Dazu müsste die EU-Kommission das Gericht erneut anrufen und finanzielle Sanktionen beantragen. Dann würde der Gerichtshof die Höhe der Strafe berechnen.

EU-Kommission begrüßt Urteil

Die Europäische Kommission begrüßte das Urteil. Es gebe Orientierung für die Zukunft, hieß es in Brüssel. Auch der Vorsitzende der Unionsparteien im Europaparlament, Caspary, sagte im Deutschlandfunk, er begrüße die rechtliche Klärung. Die drei Länder hätten gegen die europäische Solidarität verstoßen – und damit gegen eine grundlegende Säule der Wertegemeinschaft.

Quelle: Deutschlandfunk vom 02.04.2020


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