Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

Internationaler Strafgerichtshof vergibt erstmals seit 2012 wieder Aktenzeichen für eingereichten Strafantrag aus Deutschland

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Den Haag – Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH, ICC) überprüft seit 25.04.2016 erstmals wieder ob gegen kriminelle Bedienstete der Bundesrepublik in Deutschland Ermittlungen aufgenommen werden.

Am 25.04.2016 vergab der IStGH (Internationaler Strafgerichtshof) wieder Aktenzeichen für einen Strafantrag aus Deutschland und prüft die Aufnahme von Ermittlungen gegen die Richterin beim Amtsgericht Darmstadt, Ute Trautmann.

Nach dem Statut of Rome aus dem Jahre 1998 wurde der Internationales Strafgerichtshof gebildet. Seit 2010 haben Staatliche Selbstverwalter mehr als 62.000 Klagen bei Strafgerichtshof eingereicht, um gegen illegale Plünderungen der Bundesrepublik auf Deutschem Boden wegen Verstosses gegen das Völkerrecht und die Gesetze des Völkerrechts ermitteln zu lassen.

Mit dem Urteil des Internationalen Gerichtshofs vom 03.02.2012 entschied dieser u.a. daß die Staaten Griechenland und Italien nicht auf die Bundesrepublik in Deutschland zugreifen können, da die Bundesrepublik Deutschland nicht der Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches sei.

Gleichzeitig wurde damals  auf Antrag der Griechen bestätigt, dass die Staatenimmunität der BRiD ausreichend sei, um völkerrechtliche Verträge abschliessen zu können. D.h. das Verwaltungskonstrukt der Alliierten ist immunitätsfähig im Sinne des Völkerrechts. Wie umfassend die Staatenimmunität sei, und wie weitreichend, war damals nicht zu überprüfen.

Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) hatte damals allen die ein Eingangs-Aktenzeichen hatten mitgeteilt, dass man derzeit nicht auf die Strukturen der Bundesrepublik zugreifen könne aufgrund dieses IGH-Urteils!

Mit dem 25.04.2016 änderte sich dies schlagartig, da Anfang April die Reorganisierten Staaten des Staatenbundes Deutsches Reich eine Klage beim Internationalen Gerichtshof gegen die Bundesrepublik eingereicht haben. Dadurch wurde das Deutsche Reich wieder völkerrechtlich reorganisiert hoffähig und völkerrechtlich präsent. Dadurch ist es dem Internationalen Strafgerichtshof jetzt wieder möglich auf Straftäter auf Deutschem Boden zuzugreifen, die gegen Völkerrecht nach dem Statut of Rome verstossen!

Somit müssen die Plünderer der rechtswidrigen Bundesrepublik auf Deutschem Boden jetzt wieder mit strafrechtlichen Ermittlungen rechnen.

Denn die realen völkerrechtlichen Fakten sprechen eine eindeutige Sprache:

1.) Der Staat Deutsches Reich besteht fort (vgl. Bundesverfassungsgericht 2 BvF 1/73)

2.) Der Staat Deutsches Reich hat ein Staatsgebiet (vgl. § 185 BBG in der ursprünglichen           Fassung bis 2009)

3.) Der Staat Deutsches Reich hat ein Staatsvolk (vgl. RuStAG 1913)

4.) Der Staat Deutsches Reich hat eine Staatsangehörigkeit (vgl. BRD-StAG 1999)

5.) Der Staat Deutsches Reich hat eine Verfassung (Weimarer Reichsverfassung) 1919)               Offenkundigkeiten nach § 291 ZPO

Umgekehrt die Realität für die Besatzungsverwaltung Bundesrepublik und deren Firmen:

1.) Die BRD ist kein Staat (vgl. Rede von Carlo Schmid (SPD) 1948)

2.) Die BRD hat kein eigenes Staatsgebiet (vgl. § 185 BBG in der ursprünglichen Fassung           bis 2009 )

3.) Die BRD hat kein eigenes Staatsvolk (vgl. BRD-StAG 1999)

4.) Die BRD hat keine Staatsangehörigkeit (vgl. Schreiben vom 01.03.2006 Az: 33.30.20 –    Landkreis Demmin)

5.) Die BRD hat keine Verfassung (vgl. Art. 146 GG)

6.) Gesetze ohne Verfassung sind nichtig!

7. Die Alliierte Gesetzgebung und die Haager Landkriegsordnung haben innerhalb der   Bundesrepublik in Deutschland volle Gültigkeit!

Es gibt in der BRD neu (seit 1990), somit auch kein staatliches Gericht (vgl. § 15 GVG).

Paragraph 15 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)

In der alten Fassung des § 15 GVG stand folgendes: “Alle Gerichte sind Staatsgerichte”

In der aktuellen Fassung des Gerichtsverfassungsgesetzes ist § 15 GVG jedoch weggefallen.

“Wenn die Gerichte keine Staatsgerichte sind, dann sind sie Schiedsgerichte oder Standgerichte, sie sind somit privat und freiwillig. Schon wundert man sich auch nicht mehr, daß es ein ‘Freiwilliges Gerichtsbarkeitsgesetz’ (FGG) gibt.”

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Es gibt keinen nach gesetzlicher Vorschrift (vgl. § 21 e GVG) geregelten Geschäftsverteilungsplan, keinen gesetzlichen Richter (Art. 101 GG) und z. B. auch keine Gewaltenteilung oder die Unabhängigkeit der Richter. Es gibt keine Staatsbeamten in der BRD (BVerfG BVerfG, 17.12.1953 – 1 BvR 147/52), sowie es auch keine nach deutschem Recht zugelassenen Rechtsanwälte gibt.

Rainer Groer, exterritorial zur Bundesrepublik stehend, aus Griesheim in Hessen hat eine Strafanzeige und einen Strafantrag  gegen die behauptete Richterin Ute Trautmann beim Amtsgericht Darmstadt dem ICC eingereicht und bekam aktuell ein Aktenzeichen:

Inhalt des Briefes auf Deutsch:

Das Büro des Anklägers des Internationalen Strafgerichtshofs bestätigt den Eingang Ihrer Unterlagen. Diese Mitteilung wurde pflichtgemäß im Communications Register des Amtes eingetragen. Wir werden dieser Mitteilung Berücksichtigung geben, wenn sie im Einklang mit den Bestimmungen der Satzung des Römischen Statuts des Internationalen Crimminal Court stehen.

Bitte beachten Sie, dieser Bestätigungsbrief bedeutet nicht, dass eine Untersuchung durch das Amt der Staatsanwaltschaft eröffnet wurde.
Sobald eine Entscheidung getroffen wurde, werden wir Sie, schriftlich, informieren und Ihnen die Gründe für die Entscheidungen liefern.

Soweit das aktuelle Schreiben des Büros der Chefermittlerin, der gambischen Juristin Fatou Bom Bensouda.

Fatou Bom Bensouda

Da nunmehr wieder die Möglichkeit für Ermittlungen gegen Straftäter im Völkerrecht auch für Deutschland gegeben sind, besteht für viele die Hoffnung, dass die völkerrechtswidrigen Plünderer, Traktierer und Schickanierer die in Deutschland ohne gesetzliche Grundlagen ihr Unheil treiben strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können.

Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 29.04.2016

 

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