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Außenwirtschaftsgesetz: Bundesregierung will Übernahme deutscher Unternehmen erschweren

Das Kabinett befasst sich heute mit der geplanten Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes (picture-alliance / dpa / Wolfgang Kumm)

Das Bundeskabinett berät heute über einen besseren Schutz deutscher Unternehmen vor Übernahmen aus dem Ausland.

Dazu will die Bundesregierung das Außenwirtschaftsgesetz ändern. Vorgesehen ist eine schärfere Investitionskontrolle, um Sicherheitsinteressen besser zu schützen. So soll es künftig darauf ankommen, ob ein Firmenerwerb eines Investors außerhalb der Europäischen Union zu einer „voraussichtlichen Beeinträchtigung“ der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit führt. Bisher war eine „tatsächliche Gefährdung“ maßgeblich. Dadurch sollen „kritische Unternehmenserwerbe“ vorausschauender geprüft werden können.

Nach den Beratungen des Kabinetts will sich Bundeswirtschaftsminister Altmaier dazu äußern.

Quelle: Deutschlandfunk vom 08.04.2020


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