Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

Deutschland – Bundesregierung: Deutsches Reich existiert weiter – Aber: BRD mit diesem identisch


Laut Bundesverfassungsgericht und Bundesregierung völkerrechtlich identisch: Bundesrepublik Deutschland und Deutsches Reich
Laut Bundesverfassungsgericht und Bundesregierung völkerrechtlich identisch: Bundesrepublik Deutschland und Deutsches Reich

Der völkerrechtliche Status der Bundesrepublik Deutschland sorgt immer wieder für Streit. Die Bundestagsfraktion der Partei Die Linke wollte es nun genau wissen und stellte eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung. Ist das Deutsche Reich untergegangen und die Bundesrepublik Deutschland sein Rechtsnachfolger? Die Antwort lautet Nein. Vielmehr existiere das Deutsche Reich weiter, allerdings sei die BRD mit diesem als Völkerrechtssubjekt identisch.

Weil Neonazis in Deutschland, die so genannte „Reichsbürgerbewegung“ und andere, vor allem im Internet sehr aktive Akteure, immer wieder die Frage des völkerrechtlichen Status der Bundesrepublik Deutschland für Verwirrungstaktiken und Instrumentalisierungen missbrauchen, sei es wichtig, diese Frage von Seiten der Bundesregierung eindeutig zu klären, so die Bundestagsabgeordneten Sevim Dağdelen, Annette Groth, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Niema Movassat, Alexander S. Neu, Azize Tank und Sahra Wagenknecht im Namen der Fraktion der Partei Die Linke.

In einer Kleinen Anfrage vom 27. Mai 2015, die rund drei Wochen später von der Bundesregierung beantwortet wurde, heißt es wörtlich:

„Neonazis in Deutschland, darunter insbesondere die so genannte Reichsbürgerbewegung, stützen sich dabei zur Begründung ihres Gebietsrevisionismus und volksverhetzender Propaganda gegenüber den EU-Nachbarn Polen und Tschechen auf die auch von der Bundesregierung bis heute aufrechterhaltene These von der angeblichen Fortexistenz des Deutschen Reiches (vgl. Amadeu Antonio Stiftung „Die »Reichsbürger«: Überzeugungen, Gefahren und Handlungsstrategien“, Berlin 2014).

Gedenkt die Bundesregierung für Klarheit zu sorgen und die These von der Fortexistenz des Deutschen Reiches öffentlich als unhaltbar zurückzuweisen, damit diese Behauptung nicht von Neonazis und der so genannten Reichsbürgerbewegung für ihren Gebietsrevisionismus gegenüber den EU-Nachbarländern instrumentalisiert werden kann?“

Die Meinungen gehen hier offenbar auseinander. Zwar bemüht sich die Bundesregierung in ihrer Antwort durchaus um Klarheit, bestätigt allerdings nicht, wie von den linken Abgeordneten eingefordert, den Untergang des Deutschen Reiches. Stattdessen verweist die Regierung auf eine bereits mitgeteilte Antwort auf eine andere Kleine Anfrage vom 20. Februar 2015 (Drucksache 18/4076), im Speziellen auf die Antwort zu Frage 27. Darin wird von der Regierung ausgeführt:

„Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung festgestellt, dass das Völkerrechtssubjekt „Deutsches Reich“ nicht untergegangen und die Bundesrepublik Deutschland nicht sein Rechtsnachfolger, sondern mit ihm als Völkerrechtssubjekt teilidentisch ist (BVerfGE 36, S. 1, 16; vgl. auch BVerfGE 77, S. 137, 155).“

 Direktbestellen klick aufs Bild

Auf diese Wortwahl weist nun auch die offizielle Internetseite des Deutschen Bundestages in einer aktuellen Meldung vom 30. Juni 2015 hin. Sollte die Bundesregierung mit ihrer Einschätzung, die sich immerhin auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes beruft, Recht haben, zeigt dies, dass in der Sache weder die Argumentation von „Reichsbürgern“, noch die von vielen Linken richtig wäre. So würde dann das Deutsche Reich tatsächlich weiter fortbestehen, wie erstere gerne betonen, doch sei die Bundesrepublik Deutschland mit diesem völkerrechtlich identisch, also sehr wohl in voller Gänze ein Völkerrechtssubjekt, wie es in der selben Reichsbürger-Argumentation immer bestritten wird. Dass der heftig und emotional geführte Streit um diese Frage damit beigelegt ist, kann indes angezweifelt werden.

Quelle: Russia Today (RT) vom 07.07.2015

Auf Anfrage der Redaktion staseve teilte die Redaktion der Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) zu der Stellungnahme der Bundesregierung folgendes ergänzend mit:

Die realen völkerrechtlichen Fakten sprechen eine eindeutige Sprache:

1.) Der Staat Deutsches Reich besteht fort (vgl. Bundesverfassungsgericht 2 BvF 1/73)

2.) Der Staat Deutsches Reich hat ein Staatsgebiet (vgl. § 185 BBG in der ursprünglichen           Fassung bis 2009)

3.) Der Staat Deutsches Reich hat ein Staatsvolk (vgl. RuStAG 1913)

4.) Der Staat Deutsches Reich hat eine Staatsangehörigkeit (vgl. BRD-StAG 1999)

5.) Der Staat Deutsches Reich hat eine Verfassung (Weimarer Reichsverfassung)

1919) Offenkundigkeiten nach § 291 ZPO

1.) Die BRD ist kein Staat (vgl. Rede von Carlo Schmid (SPD) 1948)

2.) Die BRD hat kein eigenes Staatsgebiet (vgl. § 185 BBG in der ursprünglichen Fassung           bis 2009 )

3.) Die BRD hat kein eigenes Staatsvolk (vgl. BRD-StAG 1999)

4.) Die BRD hat keine Staatsangehörigkeit (vgl. Schreiben vom 01.03.2006 Az: 33.30.20 –    Landkreis Demmin)

5.) Die BRD hat keine Verfassung (vgl. Art. 146 GG)

6.) Gesetze ohne Verfassung sind nichtig!

 

      Spreadshirt Shop idee09

Die mobile Version verlassen