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Justiz – Skandalurteil und “Maulkorberlass”: AfD darf Linken keine “faschistische Gesinnung” unterstellen

Laut einem Hamburger Gerichtsurteil darf man einer Politikerin der Linken kein “faschistisches Gedankengut” unterstellen.

Foto: Fraktion DIE LINKE. im Bundestag / flickr (CC BY 2.0)

Es ist ein neuerliches Urteil, dass für Kopfschütteln in der Bundesrepublik sorgt. Im nördlichen Bundesland Mecklenburg-Vorpommern prozessierte eine Politikerin der Linken erfolgreich gegen die AfD, weil ihr diese eine “faschistische Gesinnung” unterstellte. Während man also per Gerichtsurteil den AfD-Politiker Björn Höcke sogar offiziell als “Faschisten” bezeichnen darf, ist alleine eine Unterstellung dieses Gedankengutes gegen Linke verboten.

Linke Anti-Demokraten haben keine “faschistische Gesinnung”

Hintergrund des Urteils des Hamburger Landesgerichtes war ein Rechtsstreit zwischen der Linken-Politikerin Simone Oldeburg und dem AfD-Fraktionschef von Mecklenburg-Vorpommern, Nikolaus Kramer. Oldenburg und die Linksfraktion initiierten nämlich vor geraumer Zeit eine Landtagsinitiative, die eine „klare Abgrenzung gegen demokratiefeindliche Kräfte“ (gemeint war die AfD) forderte. Zudem wurde die AfD mit der NSDAP gleichgesetzt, was Kramer nicht auf sich sitzen ließ.

In einer Presseaussendung unterstellte er im Gegenzug Oldenburg eine “faschistische Gesinnung”. Wenn es “Demokratiefeinde” in der Landespolitik des Bundeslandes gäbe, dann die offizielle Nachfolgepartei der kommunistischen SED, also die Linke und keinesfalls die AfD.

Gericht urteilt gegen Meinungsfreiheit

Oldenburg ließ diesen Vorwurf nicht auf sich sitzen und schaltete die Justiz ein. Und in dem jetzt bekanntgewordenen Urteil bewertete das Landgericht Hamburg Oldenburgs juristisch erhobenen Anspruch auf Unterlassung einer solchen Aussage als berechtigt und bestätigte damit eine Eilentscheidung von Ende Februar.

Für das Gericht entbehre die Unterstellung “einer sachlichen Grundlage und sei auch durch die Meinungsfreiheit nicht gedeckt. Die Meinungsfreiheit ist begrenzt durch die Rechte des von der Meinung Betroffenen”, so das Urteil. Auch machte man deutlich, dass in der Abwägung von Grundrechten dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht der Vorrang zu geben sei. Das Gericht meinte auch weiter, dass die Meinungsfreiheit „nicht jede politische Diskussion zulasse“.

Maulkorberlass gegen AfD und Kritiker der Linken

Das Gerichtsurteil wird von der AfD, aber auch vielen kritischen Beobachtern, als de facto “Maulkorberlass” gewertet. Künftig könne so nämlich unter dem Deckmantel der Persönlichkeitsrechte jegliche Kritik an Politikern, vor allem aus dem linken Lager, unterbunden werden. Ganz abgesehen davon, dass die deutsche Justiz scheinbar mit zweierlei Maß misst, wie das Urteil im Fall “Höcke” verdeutlicht.

Quelle: unzensuriert.at vom 28.04.2020


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