Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

Illegales ungültiges Urteil von Gmünder Amtsgericht – Haftstrafe für „Reichsbürger“

Die BRD-Justiz ist illegal und alle Urteile nichtig und rechtsunwirksam nach Völkerrecht! Das sollte mittlerweile allen Deutschen langsam bewusst werden. Wir veröffentlichen nachfolgend den Pressebericht und das Video vom SWR, einem Propagandasender der Bundesrepublik in Deutschland:

Drei Monate Haft, so lautet das Urteil gegen einen so genannten Reichsbürger. Ein Zeuge musste beim Prozess am Dienstagnachmittag von der Polizei vorgeführt werden.

Drei Monate Haft für so genannten Reichsbürger

Das Gericht setzte das Urteil nicht zur Bewährung aus – der Mann muss ins Gefängnis. Er wurde wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte verurteilt. Er hatte im April vergangenen Jahres Polizisten daran gehindert, sein Haus zu betreten. Ein Beamter wurde bei dem Einsatz leicht verletzt. Ein Gerichtsvollzieher wollte damals unter Polizeischutz in dem Haus des Mannes in Leinzell den Stromzähler abmontieren lassen, weil er die Stromrechnung nicht bezahlt hatte.

Zeuge wurde vorgeführt

Der Verurteilte gehört zu den so genannten Reichsbürgern. Die Gruppierung lehnt den deutschen Staat und seine Organe ab und weigert sich, Justiz und Polizei anzuerkennen. Im Saal des Gmünder Amtsgerichts spielten sich während der Verhandlung am Dienstagnachmittag teils bizarre Szenen ab. So weigerte sich ein Zeuge, die Sicherheitsschleuse zu passieren und wurde von Justizbeamten gegen seinen Willen vor den Richter geführt. Der Verurteilte selbst hatte zu Prozessauftakt vor zwei Wochen seinen Namen nicht nennen wollen.

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Zunehmende Einsätze gegen „Reichsbürger“

Nach Auskunft des Polizeipräsidiums Aalen belasten Einsätze gegen so genannte Reichsbürger die Polizei zunehmend. Es handele sich um unterschiedliche sektenartige Gruppen, die teilweise dem rechtsextremen Spektrum zugeordnet werden.

Bei den so genannten Reichsbürgern handelt sich meist um Einzelpersonen oder sehr kleine Bündnisse. Sie verbreiten zum Teil rechtsextremistische Ansichten und lehnen den deutschen Staat und seine Gesellschaftsordnung ab. Dahinter steht die Behauptung, die Bundesrepublik gebe es gar nicht, da es nie einen Friedensvertrag zwischen dem deutschen Reich und den Alliierten gegeben habe. „Reichsbürger“ gibt es in vielen Orten in Baden-Württemberg. Gemeinsam ist ihre ablehnende Haltung gegenüber dem Staat und seinen Organen, also Justiz und Polizei. So zeigen sie zum Beispiel bei Polizeikontrollen selbstgemachte Papiere oder weigern sich, die Autorität von Beamten anzuerkennen.

Im Videobeitrag des SWR werden mal wieder alle Fakten, rechtlichen Tatsachen per Propaganda verdreht:

Videobeitrag des SWR in der Mediathek

Hier nochmal die rechtlichen tatsächlichen Fakten!

Und dies realen völkerrechtlichen Fakten sprechen eine eindeutige Sprache:

1.) Der Staat Deutsches Reich besteht fort (vgl. Bundesverfassungsgericht 2 BvF 1/73)

2.) Der Staat Deutsches Reich hat ein Staatsgebiet (vgl. § 185 BBG in der ursprünglichen           Fassung bis 2009)

3.) Der Staat Deutsches Reich hat ein Staatsvolk (vgl. RuStAG 1913)

4.) Der Staat Deutsches Reich hat eine Staatsangehörigkeit (vgl. BRD-StAG 1999)

5.) Der Staat Deutsches Reich hat eine Verfassung (Weimarer Reichsverfassung 1919)               Offenkundigkeiten nach § 291 ZPO

Umgekehrt die Realität für die Besatzungsverwaltung Bundesrepublik und deren Firmen:

1.) Die BRD ist kein Staat (vgl. Rede von Carlo Schmid (SPD) 1948)

2.) Die BRD hat kein eigenes Staatsgebiet (vgl. § 185 BBG in der ursprünglichen Fassung           bis 2009 )

3.) Die BRD hat kein eigenes Staatsvolk (vgl. BRD-StAG 1999)

4.) Die BRD hat keine Staatsangehörigkeit (vgl. Schreiben vom 01.03.2006 Az: 33.30.20 –    Landkreis Demmin)

5.) Die BRD hat keine Verfassung (vgl. Art. 146 GG)

6.) Gesetze ohne Verfassung sind nichtig!

7. Die Alliierte Gesetzgebung und die Haager Landkriegsordnung haben innerhalb der   Bundesrepublik in Deutschland volle Gültigkeit!

Es gibt in der BRD neu (seit 1990), somit auch kein staatliches Gericht (vgl. § 15 GVG).

Paragraph 15 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)

In der alten Fassung des § 15 GVG stand folgendes: “Alle Gerichte sind Staatsgerichte”

In der aktuellen Fassung des Gerichtsverfassungsgesetzes ist § 15 GVG jedoch weggefallen.

“Wenn die Gerichte keine Staatsgerichte sind, dann sind sie Schiedsgerichte oder Standgerichte, sie sind somit privat und freiwillig. Schon wundert man sich auch nicht mehr, daß es ein ‘Freiwilliges Gerichtsbarkeitsgesetz’ (FGG) gibt.”

Es gibt keinen nach gesetzlicher Vorschrift (vgl. § 21 e GVG) geregelten Geschäftsverteilungsplan, keinen gesetzlichen Richter (Art. 101 GG) und z. B. auch keine Gewaltenteilung oder die Unabhängigkeit der Richter. Es gibt keine Staatsbeamten in der BRD (BVerfG BVerfG, 17.12.1953 – 1 BvR 147/52), sowie es auch keine nach deutschem Recht zugelassenen Rechtsanwälte gibt.

siehe auch: Internationaler Strafgerichtshof vergibt erstmals seit 2012 wieder Aktenzeichen für eingereichten Strafantrag aus Deutschland

Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 04.05.2016

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