Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

Loveparade-Prozess eingestellt: 21 Tote, aber kein Schuldiger

  • Der Loveparade-Prozess ist am Montag eingestellt worden.
  • Damit geht einer der aufwendigsten Prozesse der deutschen Nachkriegsgeschichte ohne Urteil zu Ende.
  • Bei der Katastrophe im Juli 2010 waren 21 Menschen ums Leben gekommen.

Duisburg. Das Landgericht Duisburg hat am Montag den Loveparade-Prozess eingestellt. Einer der aufwendigsten Strafprozesse der Nachkriegszeit ist damit nach knapp zweieinhalb Jahren am 184. Verhandlungstag ohne ein Urteil zu Ende.

In dem Prozess geht es um den Tod von 21 jungen Menschen bei der Loveparade in Duisburg im Juli 2010. Sie starben in einem Gedränge auf dem einzigen Zu- und Abgang des Veranstaltungsgeländes. Mehr als 650 Menschen wurden verletzt. Die Schuldfrage bleibt damit ungeklärt.

Loveparade: Bereits im Februar 2019 Verfahren gegen erste Angeklagte eingestellt

Angeklagt waren ursprünglich Mitarbeiter des Veranstalters Lopavent und der Stadt Duisburg wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung. Sie sollen schwere Planungsfehler begangen haben. Die Verfahren gegen die städtischen Mitarbeiter und einen Lopavent-Beschäftigten wurden im Februar 2019 wegen vermutlich geringer Schuld ohne Auflagen eingestellt.

Anfang April 2020 hatte das Landgericht die Einstellung des Verfahrens auch für die drei verbliebenen Angeklagten vorgeschlagen. Es begründete dies unter anderem mit zu erwartenden Corona-Einschränkungen und der drohenden Verjährung Ende Juli.

Staatsanwaltschaft und die verbliebenen drei Angeklagten haben bereits zugestimmt. Viele der 42 Nebenkläger sind dagegen – für eine Einstellung ist ihre Zustimmung allerdings rechtlich nicht erforderlich. Der Einstellungsbeschluss ist unanfechtbar.

Quelle: Redaktionsnetzwerk Deutschland vom 04.05.2020


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