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Bundesverfassungsgericht: Urteil zum Ankauf von Staatsanleihen durch EZB

Haupteingang der Europäischen Zentralbank im Frankfurter Ostend (picture alliance / Daniel Kalker)

Das Bundesverfassungsgericht verkündet heute sein Urteil zum umstrittenen Ankauf von Staatsanleihen durch die Europäische Zentralbank EZB.

Die Notenbank hatte zwischen März 2015 und Ende 2018 rund 2,6 Billionen Euro in Staatsanleihen und andere Wertpapiere gesteckt – den größten Teil über das Programm PSPP, um das es in Karlsruhe geht. Die Kläger werfen der EZB vor, mit dem Geld finanziell klammen Eurostaaten unter die Arme zu greifen, also Staatsfinanzierung zu betreiben. Außerdem mache sie durch die Ankäufe Wirtschaftspolitik. Beides ist der EZB laut den EU-Verträgen verboten.

Das Gerichtsverfahren hat bisher mehrere Schritte durchlaufen. 2017 meldete das Bundesverfassungsgericht starke Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Programms an und legte den Fall dem Europäischen Gerichtshof vor. Der EuGH entschied, dass das EZB-Programm mit EU-Recht vereinbar sei. Nun muss das Bundesverfassungsgericht abschließend entscheiden, ob ein Verstoß gegen das deutsche Grundgesetz vorliegt.

(Az. 2 BvR 859/15 u.a.)

Quelle: Deutschlandfunk vom 05.05.2020


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