Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

NEUNKIRCHEN – Amtsgericht fällt Blitzer-Urteil: Die Knöllchen sind ungültig

Von Oliver Spettel  

Im Saarland gibt es zahlreiche stationäre Blitzer – der Blitzer in der Hauptstraße in Köllerbach (Foto) wurde inzwischen demontiert.

Foto: Becker und Brdeel

Mit Spannung dürften viele Autofahrer den Ausgang des Neunkircher Blitzer-Prozesses (wir haben berichtet) erwartet haben.

Mit Freispruch des Mandanten bestätigte der Richter die Rechtsauffassung von Anwalt Tim Oliver Feber. Der hatte unter anderem mit einem Gutachten zu belegen versucht, dass die Auswertungspraxis der Blitzerfotos in Neunkirchen nicht dem Erlass des Innenministeriums zur Beteiligung Dritter an der Verkehrsüberwachung entspricht.

Die Firma Jenoptik bereitet als Eigentümer der Geräte die Messdaten auf und stellt sie dem Rathaus zur Verfügung. Dort werden die Daten laut Gutachten aber nicht mehr geprüft. Vielmehr verlasse man sich auf die Vorarbeit der Firma. Das sei nicht mit dem staatlich hoheitlichen Auftrag vereinbar. Deshalb dürften die gewonnenen Daten auch nicht bei Gericht zur Identifikation geblitzter Autofahrer herangezogen werden, entschied der Richter.

Laut Anwalt Feber müsste sichergestellt werden, dass die Messungen von der Stadt vorgenommen werden – zum Beispiel durch Kauf oder Miete der Geräte. Außerdem müssten mit der Auswertung betraute Dritte laut Erlass in den Verwaltungsapparat integriert werden und auch vor Ort im Rathaus arbeiten. „Nach derzeitigem Stand sind alle Messungen unzulässig“, so Feber.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft kann binnen einer Woche eine Rechtsbeschwerde zum Urteil einreichen.

Quelle: sol.de vom 28.04.2016

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