Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

Artikel 3: Debatte über Streichung des Begriffs „Rasse“ aus Grundgesetz

Das Grundgesetz im großen Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichtes (Symbolbild). (imago images / Carmele / tmc-fotografie.de)

Nach dem erneuten Vorstoß der Grünen, den Begriff der „Rasse“ aus dem Grundgesetz zu streichen, kommt Zustimmung aus Reihen der SPD .

Die stellvertretende Bundesvorsitzende der Sozialdemokraten, Midyatli, sagte den Zeitungen der „Funke-Mediengruppe“, es gebe keine Rassen. Der veraltete Begriff habe im Grundgesetz nichts zu suchen; er müsse aus Artikel 3 gestrichen werden.

Der FDP-Politiker Buschmann sagte, die Erwähnung des Begriffs „Rasse“ im Grundgesetz diene lediglich der Absage an Rassismus. Besser als eine ersatzlose Streichung wäre aus Buschmanns Sicht, von „ethnischer Herkunft“ zu sprechen, wegen der niemand diskriminiert werden dürfe.

In Artikel 3 des Grundgesetzes heißt es wörtlich: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“ Die Grünen hatten bereits nach dem Anschlag von Hanau gefordert, dies zu ändern. Im Zuge der Debatte um Rassismus und Polizeigewalt, sprach sich unter anderem der Parteivorsitzende Habeck erneut dafür aus.

Quelle: Deutschlandfunk vom 10.06.2020 


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