Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

WEGEN EU-ENTWAFFNUNGSGESETZ – WAFFENBESITZ IN VERFASSUNG Tschechien will Menschenrecht auf Selbstverteidigung

 

Tschechien will jetzt das Recht, sich selbst und andere mit einer Schusswaffe zu verteidigen, in der Verfassung verankern und dort in die Liste der grundlegenden Menschenrechte und Grundfreiheiten aufnehmen.

Grund dafür ist eine neue EU-Richtlinie, die es EU-Bürgern erschwert, bestimmte Waffen zu erwerben oder zu besitzen und die Waffenkontrolle sowie Lizenzierung und Registrierung von Waffen verschärft. Tschechiens Waffengesetz würde damit ausgehebelt.

 

Petition gegen EU-Diktat wird zu Riesen-Erfolg

Tschechien brachte deshalb beim EU-Gerichtshof eine Klage gegen das Brüsseler Verbot von halbautomatischen Gewehren für den privaten Gebrauch ein, verlor diese aber. Die Regierung musste eine Änderung des Waffengesetzes vorlegen und die EU-Richtlinie in vollem Umfang übernehmen.

Bürger starteten schließlich eine Petition dagegen und bekamen 100.000 Unterschriften. Sie wird – nach heftigen Debatten im Parlament – jetzt von der Regierung unterstützt.

Waffenbesitz: Brüssel will gleichschalten

Gesetze zum Waffenerwerb und -besitz sind in Europa unterschiedlich geregelt. Die EU-Richtlinie will diese gleichschalten. Ein Recht auf den Besitz einer Schusswaffe gibt es etwa in Tschechien Polen, Frankreich, Italien, der Slowakei, Kroatien, Finnland und im nicht-EU-Land Serbien.

Die Behörde darf eine Lizenz-Erteilung nicht verweigern, wenn die zugehörigen gesetzlichen Bedingungen erfüllt werden. Keinen gesetzlichen Anspruch hat man in Deutschland, Großbritannien, Spanien und Schweden, die Genehmigung liegt im Ermessen der Behörde.

Schweiz kennt Anspruch auf Dienstwaffe zuhause

Spezifisch ist die Situation in Österreich (auch in der Schweiz und in Liechtenstein). Hier ist der Besitz von Schusswaffen teilweise lizenziert. Für den Erwerb und Besitz von Waffen, für Kleinwaffen, aber nicht für Schrotflinten und Jagdgewehre, ist eine Genehmigung erforderlich.

In der Schweiz – die nicht der EU angehört – hat jeder Mann, der Militärdienst geleistet hat und der Reserve zugeteilt ist, Anspruch auf eine Dienstwaffe zuhause.

Quelle: wochenblatt.at vom 16.07.2020 


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