- Die selbsternannte „Scharia-Polizei“ in Wuppertal sorgte 2014 für Aufregung. (picture alliance / dpa / Oliver Berg)
Der Bundesgerichtshof hat die verhängten Geldstrafen gegen die selbst ernannte „Scharia-Polizei“ in Wuppertal wegen Verstoßes gegen das Uniformverbot bestätigt.
Das Urteil des Landgerichts Wuppertal vom Januar 2018 weise keine Rechtsfehler auf, erklärten die Karlsruher Richter in ihrem heute veröffentlichten Beschluss. Den sieben Angeklagten wurde vorgeworfen, bei einem nächtlichen Rundgang im September 2014 als „Scharia-Polizei“ durch Wuppertal gezogen zu sein. Dabei wollten die aus der salafistischen Szene stammenden Männer junge Muslime davon abhalten, Spielhallen, Bordelle oder Gaststätten aufzusuchen und Alkohol zu trinken. Dabei trugen sie Warnwesten, teilweise mit der Aufschrift „Shariah-Police“.
(AZ: 3 StR 547/19)
Quelle: Deutschlandfunk vom 20.07.2020