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Deutschland Berliner Verwaltungsgericht kippt Demoverbot: Protest-Veranstaltung kann stattfinden

Berliner Verwaltungsgericht kippt Demoverbot: Protest-Veranstaltung kann stattfinden

Die Initiative „Querdenken 711“ hat erfolgreich Widerspruch gegen die Verbotsverfügung der Berliner Polizei eingelegt. Das Berliner Verwaltungsgericht hat das Verbot für die am Samstag geplante Corona-Demonstration aufgehoben. Die geplante Versammlung kann nun mit Auflagen stattfinden.

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin ist allerdings noch nicht rechtskäftig. Die Proteste dürfen demzufolge nur unter der Auflage stattfinden, den Mindestabstand einzuhalten.

 

Am Mittwoch hatte die Berliner Versammlungsbehörde die für das Wochenende angemeldeten Proteste gegen die Corona-Maßnahmen der Bundesregierung verboten. Im Vorfeld hatte auch Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) die Verbotsverordnung verteidigt, da mit erneuten Verstößen gegen die Corona-Maßnahmen zu rechnen sei.

Ich bin nicht bereit, ein zweites Mal hinzunehmen, dass Berlin als Bühne für Corona-Leugner, Reichsbürger und Rechtsextremisten missbraucht wird. Ich erwarte eine klare Abgrenzung aller Demokratinnen und Demokraten gegenüber denjenigen, die unter dem Deckmantel der Versammlungs- und Meinungsfreiheit unser System verächtlich machen“, hatte der Berliner Innensenator Andreas Geisel erklärt.

Das Land Berlin will nun das Oberverwaltungsgericht anrufen, wie Polizeipräsidentin Barbara Slowik kurz vor Bekanntgabe der Entscheidung für den Fall einer juristischen Niederlage in erster Instanz bekräftigt hatte.

Das Verwaltungsgericht Berlin begründete seine Entscheidung nach Angaben des Sprechers nun damit, dass keine Voraussetzungen für ein Verbot vorlägen. Es gebe keine ausreichenden Anhaltspunkte für eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit. Die Veranstalter hätten ein Hygienekonzept vorgelegt. Das Land habe nicht darlegen können, dass dieses nicht eingehalten werden solle. Auflagen für die Demo seien nicht hinreichend geprüft worden.

Den Veranstaltern wurde nach den Worten des Gerichtssprechers die Auflage erteilt, den Standort der Hauptbühne etwas zu verschieben, damit genügend Platz ist. Zwischen Videowänden muss ein Mindestabstand von 300 Metern bestehen. Zudem müsse der Veranstalter durch regelmäßige Lautsprecherdurchsagen und Ordner sicherstellen, dass Teilnehmer der Kundgebung Mindestabstand einhalten. Eine Maskenpflicht gehört demnach nicht zu den Auflagen.

Demonstrations-Initiator Michael Ballweg hatte das Demo-Verbot in einer Erklärung als „feindlichen Angriff auf das Grundgesetz“ bezeichnet. Zudem hatte Querdenken angekündigt, sich juristisch mit allen Mitteln gegen das Demo-Verbot zu wehren und notfalls das Bundesverfassungsgericht anzurufen.

Die Polizei bereitete sich trotz der unklaren Lagen auf Einsätze am Wochenende vor. Innensenator Geisel kündigte an, Tausende Polizeibeamte aus mehreren Bundesländern und vom Bund zusammenzuziehen, um entweder das Demonstrationsverbot oder aber Auflagen für die Teilnehmer durchzusetzen.

Quelle: Russia Today (RT) vom 28.08.2020 


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