Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

Covid-19: Maskenpflicht bei Kommunalwahl in Nordrhein-Westfalen

Bei den Kommunalwahlen in NRW gilt in den Wahllokalen eine Maskenpflicht. (picture-alliance / dpa / Revierfoto)

Bei der Kommunalwahl am 13. September in Nordrhein-Westfalen gilt in allen Wahllokalen die Maskenpflicht.

Seit heute ist eine neue Coronaschutz-Verordnung in Kraft, die um einen Passus ergänzt wurde. Das Landes-Gesundheitsministerium spricht von einer Klarstellung. Bislang hatten mehrere Kommunen das Tragen von Masken in den Wahllokalen lediglich empfohlen.

Wahlen sind eine Veranstaltung

Das Ministerium argumentiert, Wahlen seien eine Veranstaltung – und damit habe sich die Maskenpflicht im Prinzip schon aus den früheren Verordnungen ergeben. Ein Sprecher sagte nun, gerade als Signal an die ehrenamtlichen Wahlvorstände seien die Vorgaben jetzt noch einmal ausdrücklich ausformuliert worden.

Die Verordnung können Sie hier nachlesen. Dort gibt es zudem den Hinweis, dass auch Maskenverweigerer wählen können müssen: So sei durch „geeignete Maßnahmen“ sicherzustellen, dass auch „Personen, die gegen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung verstoßen“, ihr Wahlrecht ausüben können.

Quelle: Deutschlandfunk vom 01.09.2020 


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