Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

Wenn eine Afrikanerin gegen Weiße pöbelt, erscheint das in der Statistik „rechts“

Symbolbild (shutterstock.com/Von Krakenimages.com)
 

Geht es noch irrer? Wenn eine Afrikanerin ihre Nachbarin mit „scheiß Weiße“ beschimpft, dann erscheint dies in der Kriminalstatistik im Themenfeld „Phänomenbereich politisch motivierter Straftaten – rechts“.

Wie manipulierend die Altparteien häufig mit Statistiken über Links- und Rechtsextremismus umgehen, hat sich in den vergangenen Jahren immer wieder gezeigt. Speziell der Rechtsextremismus wird immer wieder mit billigen Statistik-Tricks vergrößert, während der Linksextremismus verkleinert wird.

 

Nachfolgendes Beispiel zeigt den ganzen politisch gewollten Irrsinn auf:

Eine Pöbelei gegen Weiße durch eine Südafrikanerin im bayerischen Lindau wird nun statistisch den „Rechten“ in die Schuhe geschoben. Bei einem zivilrechtlichen Streit mit ihrem Vermieter beschimpfte die Frau eine Nachbarin mit diversen Kraftausdrücken und bespuckte eine weitere. Im Zuge der Schimpftiraden fielen mehrfach die Worte „lhr scheiß Weiße“. Diese Tat wurde nun in der Kriminalstatistik sowohl dem Themenfeld „deutschfeindlich“ zugeordnet, als auch dem „Phänomenbereich politisch motivierter Straftaten – rechts“.

Das ergab die Antwort der bayerischen Staatsregierung auf eine Schriftliche Anfrage des Landtagsabgeordneten Christoph Maier (AfD).

Wörtlich heißt es dort: „Das wesentliche Merkmal einer ‚rechten‘ Ideologie ist die Annahme einer Ungleichheit bzw. Ungleichwertigkeit der Menschen. Insbesondere sind Taten dem Phänomenbereich PMK-rechts zuzurechnen, wenn Bezüge zu völkischem Nationalismus, Rassismus, Sozialdarwinismus oder Nationalsozialismus ganz oder teilweise ursächlich für die Tatbegehung waren.“

Der parlamentarische Geschäftsführer und rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Christoph Maier, kommentiert dazu:

„Niemand in der Bevölkerung würde auf die Idee kommen, die Beleidigung ‚Ihr scheiß Weiße‘ aus dem Munde einer Afrikanerin als ‚rechte Straftat‘ anzusehen. Trotzdem wird sie als solche erfasst. Eine angeblich große Gefahr von rechts wird mit Mitteln einer irreführenden Polizeilichen Kriminalstatistik herbeigefälscht, wie dieser Fall erneut zeigt! Ein A lässt sich aber nicht für ein B verkaufen! Ich werde für Aufklärung sorgen!“ (SB)

Quelle: journalistenwatch.com vom 04.09.2020 


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