Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

Söders Maskenterror an Schulen geht weiter: Gericht lehnt Eilantrag ab

Hätte die Maske besser enger angezogen, statt eine vorlaute Lippe zu riskieren: Söder (Bild: Bayerische Staatsregierung)
 

München – Trotz allgemein kippender Stimmung und zunehmender Zweifel an der Maskenpflicht im Unterricht auch in Bayern, das gestern als letztes Bundesland ins neue Schuljahr startete, kann CSU-Ministerpräsident Markus Söder, der eine neue Lebensaufgabe als Corona-Hardliner und oberster Gesundheitssheriff gefunden zu haben scheint, seine Repressionen weiter durchsetzen: Das bayerische Verwaltungsgericht schmetterte die Eilklage einer Mutter gegen die MNB-Pflicht in Schulen ab.

Nicht genug damit, dass gestern zehntausende Orientierungsstufler den von vorangehenden Schülergenerationen eigentlich als Freudentag empfundenen Einschulungstag in Gymnasium, Integrierter Gesamt- oder Realschule als absolutes Trauma empfanden: Gleich ersten Schultag startete Landshut – als erste Stadt Bayerns – sogar direkt mit einer Maskenpflicht auch für Grundschüler. Die ABC-Schützen durften so den neuen Lebensabschnitt unter der Maske beginnen – weil „steigende „Corona-Infektionszahlen“ auf Basis massiv ausgeweiteter Tests entsprechende willkürliche Ampeln hatten anspringen lassen.

Passend zu diesem denkwürdigen Datum urteilte gestern dann der Bayerische Verwaltungsgerichtshof über einen Eilantrag, mit dem die Mutter eines Schülers die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes kippen wollte: Wie der „Bayerische Rundfunk“ berichtet, bestätigten die Richter die Gültigkeit der landesweiten Regel, wonach Kinder und Jugendliche in Bayern ab der fünften Klasse zunächst „in den ersten beiden Schulwochen“ eine Maske auch während des Unterrichts tragen müssen – als Teil des sogenannten „Hygienekonzeptes“, das zur Bedingung für eine Wiederaufnahme des Regelbetriebs an Schulen „in der Pandemie“ gemacht worden war.

Sinnfreie Regeln als grundgesetzkonform gewertet

Alle noch so berechtigten Einwände der klagenden Mutter (etwa dass das Maskentragen, wie es in der 6. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beschlossen wurde, lediglich an die 7-Tage-Inzidenz gekoppelt werden dürfe und deshalb eben KEIN pauschales Maskentragen für alle verordnet werden dürfe, weil die betreffende Inzidenz vielerorts weit unter den Schwellenwerten liegt!) wurden verworfen, auch der Einwand gegen die daraus ableitbare Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes nach Artikel 3 GG.

Ebenso verfing die wohlfundierte Darlegung der Kläger vor Gericht nicht, dass bis heute kein annähernd ausreichender evidenzbasierter Beweis existiert, dass „der Mund-Nasen-Schutz tatsächlich vor dem Coronavirus schützt“. Da die Entscheidung letztinstanzlich erfolgte, kann gegen den Beschluss kein Rechtsmittel eingelegt werden. Allerdings gibt es noch diverse Eilanträge weiterer Eltern gegen den Maskenzwang im Unterricht; die Entscheidungen dürften jedoch, ganz im Sinne Söders und des kollektiven Corona-Wahnsinns, ähnlich abschlägig ausfallen. (DM)

Quelle: journalistenwatch.com vom 08.09.2020 


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