Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

Krankenkassen geraten in die Miesen: „Hygienepauschale“ als erneute Praxisgebühr durch die Hintertür

Artbesuch (Symbolbild: Imago/Geisser)
 

Eine weitere Bestätigung jener Skeptiker, die hinter der Corona-Pandemie eine gigantische Gelddruckmaschine und Umverteilungsmasche vermuten, könnte ein Ärgernis bieten, das immer mehr deutschen Patienten schweres Kopfzerbrechen bereitet: Sang- und klanglos wurde im April quasi durch die Hintertür der ärztlichen Gebührenordnung eine Klausel hinzugefügt, nach der pro Patient und Arztbesuch eine Extragebühr in Höhe von 14,75 Euro für „Corona-Hygienemaßnahmen“ erhoben werden kann.

Diverse Privatpatienten dürften sich bei näherer Betrachtung ihrer Rechnung schon gewundert haben, was es damit auf sich hat – bzw. selbst wenn sie um die Hintergründe wussten, ob eine solch happige Pauschale, die um 50 Prozent höher liegt als die vor drei Jahren gerade erst wieder abgeschaffte Praxisgebühr von damals 10 Euro – und den laut Ärztebund „gestiegenen Aufwand der Arztpraxen im Zuge der Corona-Pandemie“ refinanzieren soll, der sich aus notwendig gewordenen Vergrößerungen der Wartebereiche, Plexiglaswände, Desinfektionsmittel- und Maskenbeschaffung ergibt.

 

Die Mehrzahl der gesetzlich Versicherten, für die die Pauschale selbstverständlich ebenfalls gilt, erfährt davon gar nichts, weil sie über die Kassenärztlichen Vereinigungen abgerechnet wird – jedenfalls solange die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bei den Vertragsarzt- und Vertragspsychotherapeutenpraxen für die elektronische Gesundheitskarte in Anspruch genommen werden. Ein bisschen Überwachung darf’s als Gegenleistung also schon sein. Ansonsten blecht wieder einmal die Solidargemeinschaft – mit inzwischen verheerenden Folgen: Die vor der Krise noch mit prallen Rücklagen gefüllten und Überschüsse erzielenden Krankenkassen werden durch die Pandemie bereits an ihr Limit gebracht.

Zwangsgebühren als Dauereinrichtung

Doch 2021, so „Focus„, kommt es dann ganz dick: Alleine durch den Konjunktureinbruch beträgt die Finanzierungslücke 16,6 Milliarden Euro. Hinzu kommen die Mehrkosten, etwa durch die genannten Hygienepauschalvergütungen zu Corona: Ausgehend von – laut Kassenärztlicher Vereinigung – 20 Arzt-Patient-Kontakte je Einwohner und Jahr alleine bei ambulanten Praxisärzten im Schnitt ergäben sich im Worst-Case 1,75 Milliarden Arztbesuche, mal 14,75 Euro. Diese Größenordnung sprengt jedes umlagefinanzierte Gesundheitssystem.

Tatsächlich ist die Hygienegebühr, diese bürokratische Spiegelung einer regelrechten Corona-Infrastruktur, ebensowenig ein  vorübergehendes Phänomen wie die Maßnahmen – sondern soll uns fortan unbefristet und dauerhaft begleiten so wie die Pandemie selbst: Ein Ding für die Ewigkeit, entkoppelt vom eigentlichen Infektionsgeschehen und der realen (nicht mehr messbaren) Virusausbreitung.

Wie die „Mitteldeutsche Zeitung“ berichtet, spielt bezeichnenderweise der Grund des Arztbesuches bei der Hygienepauschale keine Rolle: „Ob Patienten wegen Magenproblemen beim Arzt sind, wegen einer verstauchten Hand oder Rückenschmerzen, ist in diesem Fall unerheblich“ – schließlich geht es es ja um den „Patientenschutz“ durch diesen Mehraufwand für Hygienemaßnahmen. Wer sollte da etwas gegen Mehrkosten einwenden und den schnöden Mammon gegen potentiell gefährdete Menschenleben aufrechnen? (DM)

Quelle: journalistenwatch.com vom 10.09.2020 


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