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Mit dem Segen der EU: Religiöses Schächten ohne Betäubung bleibt erlaubt

Foto: Von Michal Pesata/Shutterstock
 

Mit dem Segen aus Brüssel kann das barbarische Schächten ohne Betäubung nun hochoffiziell weitergehen: Nachdem Juden und Muslime gegen das belgische Verbot des betäubungslosen Schächtes geklagt haben, bleibt der Tierschutz ein Lippenbekenntnis und das religiöse Gemetzel an wehrlosen Geschöpfen weiterhin erlaubt. Als Grund wird die Allzweckwaffe „Religionsfreiheit“ angeführt.

Nach Ansicht von Generalanwalt Gerard Hogan, darf das barbarische Ritual des betäubungslosen Schächtens in der EU nicht verboten werden. Das widerspräche nach Ansicht des Rechtsgutachters der in der „europäischen Grundrechtecharta“ verankerten Religionsfreiheit, argumentierte Hogan am Donnerstag in seinen Schlussanträgen zu einem Verfahren am Europäischen Gerichtshof (Rechtssache C-336/19).

In der Sache gehe es – so das Portal t-online – um einen politisch hoch brisanten Rechtsstreit aus Belgien. Die Region Flandern hatte 2017 aus Tierschutzgründen das abartige Schächten ohne vorherige Betäubung verboten. Dagegen hatten sowohl jüdische als auch muslimische Gläubige geklagt und auf ihre vermeidliches Recht – Tieren aufgrund ihrer religiösen Riten unfassbare Schmerzen zuzufügen – gepocht.

Generalanwalt Hogan verweist darauf, dass die EU-Verordnung zum Schutz von Tieren zwar grundsätzlich vorgibt, Tiere nur nach Betäubung zu töten. Sie sehe aber auch ausdrücklich Ausnahmen vor, um den religiösen Riten bestimmter Glaubensrichtungen Rechnung zu tragen. Die EU-Staaten dürften im nationalen Recht Bestimmungen erlassen, um das Leiden von Tieren so gering wie möglich zu halten. Ein völliges Verbot würde aber gegen EU-Recht verstoßen, so die nur noch als skandalös zu bezeichnende Begründung aus Brüssel. Hogans Nachschub, die Bewahrung religiöser Riten zur Schlachtung würde sich nur schwer mit modernem Tierschutz vereinbaren lassen, wird durch den nachfolgenden Hinweis des Generalanwalts konterkariert: Die im EU-Recht vorgegebene Ausnahme sei als politische Entscheidung rechtlich zulässig. Sie dürfe nicht von einzelnen Mitgliedstaaten ausgehöhlt werden.

Und einmal mehr stehen archaische, religiöse Gebräuche über dem Schutz von Tieren. Den Zustand der EU und ihren angeblichen Werten beschreibt Mahatma Gandhi: „Die Größe und den moralischen Fortschritt einer Nation kann man daran messen, wie sie ihre Tiere behandeln“. Das EuGH-Urteil wird in einigen Wochen erwartet. (SB)

Quelle: journalistenwatch.com vom 11.09.2020 


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