- Plattformen sollen nach dem Gesetz künftig melden müssen, wenn Nutzer Hassbotschaften absetzen. (Imago / Photothek / Thomas Trutschel)
Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags zweifelt offenbar an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität im Internet.
In einem Gutachten, aus dem die „Süddeutsche Zeitung“ zitiert, heißt es, einige im Gesetz eingeräumte Befugnisse zu Übermittlung und Abruf sogenannter Bestandsdaten gingen zu weit. Der Abruf von Informationen wie Name, Anschrift oder Geburtsdatum von Nutzern sei ein Eingriff in Grundrechte.
Der Bundestag hatte das Gesetz im Juni beschlossen. Soziale Netzwerke wie Facebook oder Twitter sollen Posts etwa mit Neonazi-Propaganda oder Morddrohungen künftig nicht mehr nur löschen, sondern dem Bundeskriminalamt melden. Um die Täter schnell zu identifizieren, müssen sie auch IP-Adressen weitergeben.
Quelle: Deutschlandfunk vom 17.09.2020