- Auf einem Koffergriff ist ein Schild mit dem Wort „Risikogebiet“ befestigt. (imago-images / Steinach)
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat das Beherbergungsverbot in Brandenburg für Reisende aus Corona-Risikogebieten vorläufig aufgehoben.
Das Gericht gab den Eilanträgen eines Hotelbetreibers und einer Vermieterin von Ferienwohnungen statt. Zur Begründung hieß es, das Verbot sei voraussichtlich unverhältnismäßig. Nach Baden-Württemberg und Niedersachsen hat jetzt auch Bayern die Regelung außer Kraft gesetzt. Hessen will am Montag entscheiden. In Schleswig-Holstein und Hamburg hat das Verbot dagegen weiter Bestand.
Quelle: Deutschlandfunk vom 17.10.2020