Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

Trotz Corona: Freie Reise für zuwandernde Ausländer

Immigration (Foto: Von Tang Yan Song/Shutterstock)
 

Corona hat zwar die Bewegungsfreiheit der Bürger im eigenen Land eingeschränkt, die Einwanderung von illegale zuwandernde Ausländer ( Migranten) hinderte das jedoch nur kurzfristig. Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom April macht Migration in unsere Heimat noch einfacher. Das müssen wir im Auge behalten: Wer kommt per Flugzeug zu uns?

Ein Beitrag von EinProzent

Kommen dank Corona neue Ausgehbeschränkungen auf die deutschen Bürger zu? Was für uns alle schwerwiegende Einschnitte in unser Leben bedeuten würde, lässt Einwanderer nach Deutschland weitestgehend kalt. Denn interne Quellen der Bundesbehörden zeigen: Auch Corona hält die Migration kaum auf.

Corona statt Moria in den Medien

Vor wenigen Wochen war das von zugewandernden Ausländern niedergebrannte Flüchtlingslager Moria noch das beherrschende Thema in den Medien. Und tatsächlich: Wie viele Ausländer allein über das Land am östlichen Mittelmeer nach Deutschland einwandern, kann nicht einmal in klaren Zahlen beziffert werden.

Eigentlich müsste die Dublin-III-Verordnung dafür sorgen, dass potentielle Asylbewerber ihren Antrag in dem EU-Land stellen müssen, das sie zuerst betreten haben. Wer sich also in Griechenland oder sonst wo aufhält, müsste auch dort seinen Asylantrag stellen – und dort so lange bleiben, bis das Verfahren abgeschlossen ist. Damit sollte eigentlich der innereuropäischen Asyl-Zuwanderung ein Riegel vorgeschoben werden. Doch in der Praxis sieht das ganz anders aus.

Ein Gericht macht den Weg frei

Denn wir wissen, dass die Realität eine andere ist. Nicht erst seit diesem Jahr wird die EU-Verordnung wissentlich ignoriert bzw. bewusst gebrochen. Am 21. April 2020 räumte auch die deutsche Rechtsprechung eventuelle Zweifel aus dem Weg: Das Bundesverwaltungsgericht machte an diesem Datum klar, dass Abschiebungen zurück in EU-Länder nicht rechtens sind.

Also im Klartext: Wer nach Griechenland (oder in ein anderes EU-Land) kommt, dort seinen Asylantrag stellt (und den sogar anerkannt bekommt!), kann dann auch weiter nach Deutschland reisen, um hier in das Sozialsystem einzuwandern. Das Urteil des BVerwG nimmt der deutschen Bundespolizei effektiv die Möglichkeit, aufgegriffene Asyl-Einwanderer aus anderen Ländern direkt wieder abzuschieben – wie das vorher nun mal gängige Praxis war (wie das Beispiel des Klägers im oben genannten Fall zeigt).

Mythos vom armen Zuwanderern

Im Zuge dessen sollten wir uns auch von der Vorstellung der „Einwanderung per Schlauchboot“ entfernen, die gerade von linksliberalen Medien gern bedient wird, um die „Schutzbedürftigkeit“ der Ausländer hervorzuheben. Wie Quellen der Bundesbehörden belegen, erfolgt illegale Einwanderung – gerade aus Griechenland – inzwischen nur allzu oft per Luftweg. Demnach stellte die Bundespolizei im Jahr 2020 monatlich durchschnittlich 72 illegal eingereiste Personen aus Griechenland fest. Klingt nicht viel, aber die Dunkelziffer dürfte erheblich höher sein.

Auch interessant: Während der „Corona-Hochzeit“ im April und Mai und dem damit einhergegangenen Ausfall von Flügen zwischen Deutschland und Griechenland war der Ausländerstrom per Flugzeug kurzfristig versiegt. Doch kaum waren die Flughäfen wieder offen, folgten auch die Ausländer, und die hatten sich angestaut: Zwischen Juni und August kamen etwa doppelt so viele Einwanderer aus Griechenland per Luft als zwischen Januar und März.

Also zusammengefasst: Für Zuwanderer ist es künftig nur noch wichtig, europäischen Boden zu erreichen. Von da an fallen alle Schranken, die die Asyl-Einwanderer an eine Weiterreise ans Ziel ihrer Wünsche abhält. Abschieben, weil der Asylantrag eigentlich in Griechenland hätte gestellt werden müssen, funktioniert also nicht mehr.

Augen auf, unabhängige Recherche unterstützen!

Auch wenn das im Rahmen von Masseneinwanderung und Corona-Maßnahmen nicht wirkt, als wäre dieser „Nebenschauplatz“ ein wirkliches Problem, müssen wir verhindern, dass die mediale Dauerbeschallung zwischen „Lockdown“ und „Maskenpflicht“ andere, bedenkliche Ereignisse überlagert. Nur eine starke, alternative Medienlandschaft kann verhindern, dass das Establishment über Corona-Nebelkerzen unsere Sicht auf die Dinge trübt und die öffentliche Meinung lenkt. Die „Ein Prozent“-Recherche-Mannschaft bleibt dran und wir berichten in den kommenden Wochen verstärkt über die Dinge, die uns offenbar verschwiegen werden sollen.

Quelle: journalistenwatch.com vom 17.10.2020 


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