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Wie Hartz-Empfänger drangsaliert werden: Wenn der Strom-Bonus plötzlich als „Einkommen“ zählt

19. Oktober 2020
Wie Hartz-Empfänger drangsaliert werden: Wenn der Strom-Bonus plötzlich als „Einkommen“ zählt
KULTUR & GESELLSCHAFT

Kassel. Deutschland unsozial – diese Erfahrung mußte jetzt ein Hartz IV-Empfänger machen. Er wechselte seinen Stromanbieter, um in den Genuß eines günstigeren Tarifes zu kommen und einen Sofortbonus zu erhalten. Doch die Freude währte nur kurz – das Bundessozialgericht entschied jetzt, daß der Sofortbonus der Sozialbehörde gegenüber als „Einkommen“ gemeldet werden muß. Infolgedessen wurde dem Mann sein Arbeitslosengeld mit sofortiger Wirkung gekürzt.

Die Richter sprachen ihr Urteil in einem Verfahren, das ein verheirateter Hartz-IV-Bezieher aus dem Märkischen Kreis angestrengt hatte. Die Internetseite „gegen-hartz.de“ berichtete zuerst darüber. Weil der Mann seine Stromkosten aus der sogenannten Regelleistung bezahlen muß, wollte er mit einem Wechsel des Stromanbieters seine Kosten senken. Der neue Energieversorger belohnte den Wechsel und zahlte dem Hartz-IV-Empfänger einen Sofortbonus in Höhe von 242 Euro aus.

Das Jobcenter meldete sich bei dem Mann und stellte fest: der Bonus sei als Einkommen zu werten und müsse zum Großteil auf die Hartz-IV-Leistung angerechnet werden. Daraufhin zog der Hartz-IV-Bezieher vor das Sozialgericht Dortmund. Die Richter verwarfen seine Klage, ließen aber die Sprungrevision zum BSG zu. Doch auch die obersten Sozialrichter gaben dem Jobcenter Recht.

Die Begründung: bei dem Sofortbonus handle es sich um einen Geldbetrag, der dem Kläger zur freien Verwendung gestanden habe (Az.: B 4 AS 14/20 R). Deshalb werde mit dem Sofortbonus zu berücksichtigendes Einkommen erzielt, so die Richter. (rk)

Quelle: zuerst.de vom 19.10.2020 


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