Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

Corona-Auflagen aus dem Irrenhaus: Rauchen im Freien und Kauen nur noch mit Maske

Maskenball bizarr im „Risikogebiet“ Düsseldorf (Foto:Imago/FutureImage)
 

Legt man die Buchstaben von geltenden Gesetzen und Verordnungen pedantisch und eng aus – und Deutsche sind dafür bekannt, es mit obrigkeitlichen Auflagen sehr genau zu nehmen -, dann offenbaren die Corona-Allgemeinverfügungen und lokalen Aufnahmen, wie sie derzeit reihenweise in immer mehr aufploppenden „Risikogebietenden“ in Kraft gesetzt werden, erschreckend hirnverbrannte und absurde Regeln, die so schwachsinnig sind, dass sich die gesamte Farce der Corona-Politik an ihnen exemplarisch aufzeigen lässt.

So ist es schlicht nicht mehr zu glauben, welche willkürlichen, unsinnigen und allein als Machtdemonstration zur öffentlichen Einschüchterung und Verunsicherung taugliche Detailbestimmungen etwa in der nordrhein-westfälischen Landeshauptstadt gelten. Wie überall hatte bis Mitte letzter Woche noch die von der Stadt Düsseldorf verordnete Sperrstunde bis 1 Uhr Geltung, am Freitag überbot die Landesregierung diese Regelung und setzte 23 Uhr fest. Auch die Gültigkeit der Maskenpflicht „teilweise im Freien“ greift seit Samstag; dann wurde aus der vorherigen bloßen Empfehlung eine „Pflicht“.

Allerdings mussten nun in Windeseile 500 Schilder aufgestellt werden, die die 13 Düsseldorfer Zonen markieren, in denen unter Androhung eines Bußgelds von 50 Euro das Maskentragen auch im Freien gilt – und war völlig unabhängig davon, wieviele Personen tatsächlich auf der Straße sind. Die Maske gilt dann sogar für Radfahrer (!). Eine gänzlich bizarre Situation, die den Menschen das Denken abtrainiert und sture Regelbefolgung anstelle eigenverantwortliches Handeln setzt.

Auch radeln nur noch mit Gesichtslappen

Noch sinnfreier wird es in der Gastronomie: Innerhalb der Zonen mit Maskenpflicht darf die Maske – so die „Rheinische Post“ (RP) unter Berufung auf Angaben der Stadt Düsseldorf – von Gästen nicht einmal zum Rauchen vor dem Lokal abgenommen werden. Heißt: Im Lokal also gilt sowieso Rauchverbot, im Freien muss die Maske nonstop vorm Mund getragen werden – also muss, wer Rauchen will, die Kippe durch die Stoffmaske inhalieren. Und bei Essen verhalte es sich laut RP so, dass „zum Abbeißen kurzzeitig die Maske heruntergezogen werden darf“. Zum Kauen muss sie allerdings schon wieder hochgezogen sein – sonst setzt es ein Bußgeld. Dass neben der Keimbelastung damit auch das stets für schädlich erklärte zwangsläufige Berühren der Maske zur Regel wird, zählt inzwischen ebensowenig als Gegenargument wie das Fehlen jeglicher belastbarer Fakten, dass die Maske irgendetwas gegen Corona bringt.

Dass in Deutschland jemals solche totalitären, anmaßenden, die Intelligenz jedes noch so gesundheitlich besorgten Bürgers beleidigende Verhaltensschikanen Gesetz sein würden, hätte sich vor kurzem noch niemand ausmalen können. Doch die Deutschen scheinen sich in ihr Schicksal zu fügen – und lassen brav jede Zumutung über sich ergehen, die man ihnen unter Erweckung von Urängsten abverlangt. (DM)

Quelle: journalistenwatch.com vom 21.10.2020 


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