Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

AfD will gegen Maskenpflicht im Bundestag klagen und setzt Schäuble ein Ultimatum

Wolfgang Schäuble (Bild: shutterstock.com/Von Alexandros Michailidis)

Abgeordnete und Mitarbeiter der AfD haben Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU)  aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben und sich damit zu verpflichten, die Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht wieder aufzuheben. Die AfD ruft Bürger dazu auf, gegen „staatliche Schikanen“ dieser Art zu klagen: „Greift unsinnige staatliche Vorschriften gerichtlich an.“

Bis Freitag, acht Uhr, soll Wolfgang Schäuble (CDU) in seiner Funktion als Bundestagspräsident eine Unterlassungserklärung abgeben und sich damit verpflichten, die Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht wieder aufzuheben. 19 Abgeordnete und neun Mitarbeiter der AfD-Bundestagsfraktion haben dem CDU-Mann über einen Anwalt eine Abmahnung geschickt. Zu den Abgeordneten gehören neben Stephan Brandner unter anderem auch Fraktionschefin Alice Weidel sowie Dirk Spaniel und Paul Hampel.

Im Anwaltsschreiben, das der dpa vorliegt, heißt es, Schäuble habe zwar im Bundestag das Hausrecht. Dieses erstrecke sich aber nicht auf die Frage, in welcher Bekleidung die Abgeordneten ihr Mandat ausübten. Nur der Gesetzgeber wäre ermächtigt gewesen, eine Maskenpflicht in den Räumen des Parlaments verbindlich anzuordnen.

Die Bundestagsverwaltung bestätigte am Mittwoch den Eingang des Schreibens. Man werde es vom Justiziariat prüfen lassen, so ein Sprecher. Die von Schäuble angeordnete Maskenpflicht gilt seit dem 6. Oktober bis zum 17. Januar. Abgeordnete und Mitarbeiter des Bundestages, die sich nicht daran halten, können mit einem Bußgeld belegt werden. Während der gemeine Bürger längst schon mit dem strafbewehrten Tragen eines ineffizienten Mundschutzes belegt war, galt im Bundestag das Tagen einer Maske zuvor als bloße Empfehlung.

Ihr Justiziar Stephan Brandner kommentiert, dass die AfD mit der Abmahnung an Schäuble im Kleinen vormache, was er sich auch von den Bürgern außerhalb des Parlaments wünsche. Diese sollten gegen „staatliche Schikanen“ klagen: „Greift unsinnige staatliche Vorschriften gerichtlich an.“ (SB)

Quelle: journalistenwatch.com vom 22.10.2020 


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