Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

Trotz Messermord in Dresden: Syrische Schwerverbrecher können nicht abgeschoben werden

25. Oktober 2020
Trotz Messermord in Dresden: Syrische Schwerverbrecher können nicht abgeschoben werden
NATIONAL

Berlin. Irrenhaus pur – ein gerade aus der Haft entlassener Islamist aus Syrien steht im dringenden Verdacht, einen Mann in Dresden getötet haben. Doch die Bundesregierung schließt Abschiebungen von Syrern kategorisch aus. Das vom jahrelangen Krieg verheerte Land ist das einzige weltweit, für das ein vollständiger Abschiebungsstopp aus Deutschland gilt.

Zwar gelingen Abschiebungen in alle nichteuropäischen Staaten nur selten; doch sie sind prinzipiell möglich. Aber nach Syrien können selbst Schwerverbrecher und Terroristen nicht zurückgebracht werden. Der vollständige Stopp wurde 2012 wegen der damals aktuellen Bedrohungslage beschlossen und seither immer wieder um ein weiteres Jahr oder Halbjahr verlängert. Formal läuft das Prozedere so, daß die Innenministerkonferenz (IMK) eine Verlängerung einstimmig beschließt und der Bundesinnenminister, aktuell Horst Seehofer (CSU), dem zustimmt.

Zwar werben vor jeder dieser Sitzungen einige Landesminister für ein Ende des Abschiebestopps, so daß wenigstens einige wenige Schwerkriminelle nach einer Einzelfallprüfung theoretisch abgeschoben werden könnten. Bisher aber ohne Erfolg. Und das hat einen Grund: Hauptentscheidungsgrundlage für die Innenministerkonferenz sind die Lageberichte des Auswärtigen Amtes zur Situation in Syrien. Doch das Außenministerium kann mangels Personal vor Ort schon seit der Schließung der deutschen Botschaft in Damaskus 2012 keine regulären Lageberichte mehr erstellen – somit gibt es auch keine aktuelle Entscheidungsgrundlage.

Zuletzt beschloß die Konferenz im Juni die Fortsetzung bis Ende des Jahres. Vor dem zweiten Advent soll auf der nächsten Innenministerkonferenz über die Fortführung beraten werden. (rk)

Quelle: zuerst.de vom 25.10.2020

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