Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

Gerichte als letzte Hoffnung: Klage-Lawine gegen Lockdown rollt an

Justiz (Symbolbild:Fotolia)
 

Der in sich unschlüssige, willkürliche Lockdown 2.0 des Merkel-Ministerpräsidenten-Kriegskabinetts zieht – was zu erwarten war und zu begrüßen ist – nun eine Klagewelle nach sich: Schlagzeilen machte gestern der Eilantrag des Hanauer Anwalts Harald Nickel im Namen dreier Gastro-Unternehmer –  gegen die massenhafte Schließung von Restaurants und anderen Unternehmen. Doch auch andere Gastwirte, überdies Fitnessstudios und Freizeitunternehmen bereiten Klagen bis hin zum Verfassungsgericht gegen den „abgeriegelten November“ vor.

Nicht nur Kinobetreiber – wie Astor in Braunschweig –  und Amateursportträger (Vereine), sondern vor allem Gastronomen machen immer mehr Juristen -darunter spezialisierte Verfassungsrechtler – Mut, sich gerichtlich gegen den autoritären erneuten Shutdown mit seinen inhärenten Widersprüchen und unplausiblen, durch nichts belegten Branchenverboten zur Wehr zu setzen. Die Klagebegründung Nickels zielt etwa auf die Verfassungswidrigkeit eines durch den Lockdown begründeten faktischen „Berufsverbots für tausende Unternehmer“. Dies verstoße „gegen Recht und Verfassung“, weshalb Nickel nächste Woche Klage nebst Eilantrag beim hessischen Oberverwaltungsgericht einreichen wird. Er will sich jedoch erforderlichenfalls bis zum Bundesverfassungsgericht durchklagen.

Die Schließungen von Hotels und Gaststätten, so der Anwalt gegenüber „Bild„, bedeuteten einen schweren Schlag gegen Branchen, „die nachweislich nicht für das Infektionsgeschehen entscheidend sind“. Formal wenden sich die Klagen zudem gegen fehlende Rechtsgrundlagen für die Eingriffe insgesamt: Denn der Staat hat es sechs Monate nach dem ersten Totallockdown versäumt, zumindest das – ansonsten für jede erdenkliche Sondervollmacht herangezogene – Infektionsschutzgesetz so zu ändern, dass es zumindest die nominelle Grundlage für eine solche Radikalmaßnahme hergibt.

Derweil gibt sich Politik weiter unbeirrt. Sie verweist auf die veröffentlichte Meinung und behauptet, die Mehrheit der Deutschen begrüße den Lockdown, stehe eindeutig hinter den Maßnahmen. Seltsam nur, wieso sich dann soviel Widerstand dagegen regt!? Fast jeder, den man im Privatumfeld befragt –  fernab von Kameras, unbeobachtet von Spitzeln, Arbeitskollegen, Geschäftskunden oder Vorgesetzten – lässt binnen kürzester Zeit seinen Frust und seinen Zorn heraus, und bekennt, Sinn und Logik dieses Lockdowns nicht annähernd nachvollziehen zu können.

Formale und inhaltliche Klagepunkte

Die einzige Erklärung für solche Umfrageergebnisse, wenn sie denn nicht eiskalt gefälscht sind, wäre somit die Überalterung der Gesellschaft: Die, die diesen erneuten Lockdown (wie übrigens auch schon all die übrigen Corona-Restriktionen der letzten Monate) gutheißen, nehmen ohnehin weder am Arbeits-, Wirtschafts-, Freizeit- noch öffentlichen Leben mehr groß teil. Aus der Perspektive ihres entschleunigten Rentnerdaseins heraus halten sie sowieso das meiste für entbehrlich oder temporär verzichtbar, was jetzt durch staatlichen Zwang heruntergefahren wird – oder sie halten möglichst totale Maßnahmen für angemessen aus zwar nachvollziehbarer, aber unverhältnismäßiger Sorge um die eigene Gesundheit (die von der Politik durch unverantwortliche Panikmache geschürt wird).

Jedenfalls ist diese Tour ganz charakteristisch für Scheindemokratien – und als solche muss man die Bundesrepublik, zumindest seit dieser Pandemie, unumwunden bezeichnen: Freiheitsbeschränkungen kommen nicht auf parlamentarischen und damit vom Volk legitimierten Entscheid hin zustande, sondern werden von der Exekutive im stillen Kämmerlein verfügt – und als Legitimation wird dann auf den „Volonté General“ aufgrund zumindest fragwürdiger Umfragen verwiesen.

Am Ende bleibt somit nur die Hoffnung, dass es – wie auch in der Vergangenheit bei Ausgangsbeschränkungen, Reise- und zuletzt Beherbergungsverboten – die Gerichte wieder einmal richten mögen, und uns vorm fahrlässigen Aktionismus und Alarmismus eines durchgeknallten Gesundheitsregimes beschützen. (DM)

Quelle: journalistenwatch.com vom 01.11.2020

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