Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

Deutschland – Gerichtsurteil: Corona-Verordnungen sind ohne gesetzliche Grundlage ungültig

 

Ohne Beschluss durch die Parlamente sind Corona-Maßnahmen wie Kontaktbeschränkungen ungültig, so das Amtsgericht Dortmund.

Das Amtsgericht Dortmund hat die Corona-Schutzverordnungen vom 22. März für unwirksam erklärt, da ein derart gravierender Grundrechtseingriff ein Gesetz durch das Parlament benötige. Drei Männer hatten zuvor gegen ihre Bußgeldbescheide geklagt.

Das Amtsgericht Dortmund hat die im Frühjahr geltenden Corona-Schutzverordnungen für unwirksam erklärt, nachdem drei Personen Beschwerde gegen ihre Bußgeldbescheide eingereicht hatten. Die drei Männer hatten im Frühjahr gegen die damals geltenden Kontaktbeschränkungen verstoßen. Ein Richter hat sie nun freigesprochen. Seine Begründung: Ein derart gravierender Grundrechtseingriff benötige ein entsprechendes Gesetz durch das Parlament. Eine Verordnung durch die Regierung sei nicht ausreichend.

Ein den Angeklagten nahestehender Anwalt zitierte dazu einen der Freigesprochenen:

Heute fand vor dem Amtsgericht Dortmund ein Prozess statt, bei dem uns gemeingefährliches Verhalten vorgeworfen wurde, an einem warmen Frühlingsabend zu dritt in Merkeldeutschland zusammengestanden zu haben – ein angeblicher Verstoß gegen die zu diesem Zeitpunkt gültige Corona-Schutzverordnung NRW. Doch vor Gericht gab es für die staatlichen Behörden eine dicke Klatsche!

Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hat bereits Beschwerde eingereicht, die vom Oberlandesgericht Hamm geprüft werden soll. Das Urteil wurde laut Amtsgericht von den Kollegen „ausführlich begründet“ und soll zeitnah veröffentlicht werden.

In den letzten Wochen hatten sich die Forderungen gemehrt, die Parlamente in die Entscheidungen zur Corona-Lage miteinzubeziehen. Erst in der vergangenen Woche hatte beispielsweise der nordrhein-westfälische SPD-Abgeordnete Thomas Kutschaty gefordert, die Parlamente miteinzubinden. Gegenüber dem WDR 5 erklärte er:

Wir greifen jetzt wieder massiv in die Grundrechte ein. Das kann man nicht einfach durch Ministererlass, durch Ministerverordnung machen.

Die Corona-Schutzverordnungen des Landes Nordrhein-Westfalen, auf die sich das Urteil des Amtsgerichts Dortmund bezieht, trat am 22. März in Kraft. In der Verordnung heißt es „Zusammenkünfte und Ansammlungen im öffentlichen Raum von mehr als zwei Personen sind untersagt“. Die Verordnung wurde seit dem Frühjahr mehr als 20-mal verändert. Gegen die seit Montag geltende Version laufen bereits 25 Eilanträge.

Quelle: Russia Today (RT) vom 04.11.2020

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