Die AfD-Bundestagsfraktion muss sich an die Maskenpflicht im Parlament halten.
Das Berliner Verwaltungsgericht wies eine Beschwerde von neun Mitarbeitern der Fraktion gegen die Vorschrift ab. Es entschied, der Bundestagspräsident habe die Befugnis hausrechtlicher Maßnahmen. Um eine solche handele es sich bei der Maskenpflicht. Sie verfolge das Ziel, den Gefahren durch die Pandemie für die Funktionsfähigkeit des Parlament zu begegnen. Gegen die Entscheidung kann vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Einspruch eingelegt werden.
Quelle: Deutschlandfunk vom 20.11.2020
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