Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

Bundesinnenministerium: Seehofer verbietet rechtsextreme „Sturmbrigade 44“

Polizeiwagen im Einsatz (Paul Zinken/dpa/ZB)

Das Bundesinnenministerium hat die rechtextremistische Gruppierung „Sturmbrigade 44“ verboten und aufgelöst.

Die Gruppierung tritt auch unter „Wolfsbrigade 44“ auf und sieht sich in der Tradition des Nationalsozialismus. Ihre Symbole dürfen nicht mehr gezeigt werden. Bundesinnenminister Seehofer erklärte, wer die Grundwerte der freiheitlichen Gesellschaft bekämpfe, bekomme die entschlossene Reaktion des Rechtsstaates zu spüren.

Polizeibeamte durchsuchten Wohnungen von 13 Vereinsmitgliedern in Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen. Das Ziel der Einsätze war nach Auskunft des Innenministeriums, Beweismittel für die Aufklärung von rechtsextremistischen Strukturen zu sammeln, Vermögen zu beschlagnahmen und Propagandamittel sicherzustellen.

Auch die Bundesanwaltschaft führt ein Ermittlungsverfahren gegen die Beschuldigten. Die Gruppierung ist über mehrere Bundesländer vernetzt und hat nach Erkenntnissen der Fahnder bundesweit intensive Kontakte in die rechtsextreme Szene. In diesem Jahr hatte das Bundesinnenministerium bereits zwei andere Gruppen verboten und aufgelöst, die als rechtsextrem und nationalsozialistisch orientiert galten.

Quelle: Deutschlandfunk vom 01.12.2020

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