Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

Streit um Sonderrechte für Geimpfte weist auf indirekte Impfpflicht hin

Foto: Corona-Hinweis (über dts Nachrichtenagentur)
 

Immer dann, wenn über ein eigentliches Tabu debattiert wird, wissen wir, dass eben genau dieses Tabu irgendwann, aber in absehbarer Zeit, aufgehoben wird. Und das kommt bei der indirekten Impfpflicht mit Sicherheit auf uns zu. Dazu hängt zu viel (Kohle) davon, ab, dass alle mitmachen:

Nach der Anmeldung zweier Corona-Impfstoffe entbrennt ein Streit über die Frage, ob bereits geimpfte Personen einen entsprechenden Impfnachweis erhalten sollen und ob der Staat oder private Unternehmen geimpften oder genesenen Personen Vorrechte bei Corona-Regeln einräumen dürfen. „Sonderrechte oder Ausnahmen für Geimpfte sind in dieser Anfangsphase nicht sinnvoll“, sagte die Vorsitzende des Deutschen Ethikrates, Alena Buyx, der „Bild“ (Mittwochausgabe). Noch sei nicht bekannt, „ob Geimpfte nicht doch weiter Überträger des Virus sein können“.

(Was soll dann dieser ganze Schwachsinn?)

Zudem werfe ein staatlicher Impfnachweis mit Sonderrechten „eine Frage der solidarischen Gerechtigkeit“ auf: „Wir als Gesellschaft treten zunächst zurück für diejenigen, von denen wir wollen, dass sie zuerst geimpft werden können. Dann gleichzeitig zuzusehen, wie sich diejenigen ganz anders verhalten können, wäre nicht ausgewogen.“ Zudem sei ein solcher Ausweis nach dem britischen Vorbild des „Freedom Pass“, den Großbritanniens Premier Johnson einführen will, „im Alltag schwierig praktizierbar“, so Buyx.

„Wir werden Maßnahmen gegen die Pandemie, wie Maske und Abstand, noch eine ganze Weile brauchen, und man sieht Geimpften ja nicht in Bus und Bahn an, dass sie geimpft sind.“ Der CSU-Gesundheitsexperte Stephan Pilsinger sagte der „Bild“, er glaube zwar nicht an einen „offiziellen Immunitätsnachweis durch den Staat“. Aber es sei möglich, dass etwa Kinos und Clubs einen „Immunitätsnachweis von ihren Kunden einfordern werden“.

Dafür reiche im Zweifel auch der Impfpass mit Stempel – oder ein Attest. „Menschen, bei denen ausreichend Antikörper gegen Covid-19 festgestellt werden, sollten Restaurants, Kultureinrichtungen und Sportveranstaltungen besuchen dürfen“, sagte der FDP-Gesundheitsexperte Wieland Schinnenburg der „Bild“. Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer (Grüne), der selbst im Rahmen einer Versuchsreihe bereits geimpft wurde, wandte sich gegen „Sonderrechte für Geimpfte“.

Das würde „zu einer Zwei-Klassen-Gesellschaft führen und dem Impf-Projekt schaden“, das auf Freiwilligkeit beruhe, sagte Palmer der Zeitung.

Die Debatte ist noch nicht zu Ende. Das wird sie erst sein, wenn der Impfstoff auf dem Markt ist und die Drogenbeauftragte der Bundesregierung grünes Licht gibt. (Mit Material von dts)

Quelle: journalistenwatch.com vom 02.12.2020

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