Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

Gericht: Großdemonstration von „Querdenkern“ in Bremen darf nicht stattfinden

Demonstration gegen Corona-Beschränkungen – Archivfoto (imago images / epd /Jens Schulze)

Das Bremer Verwaltungsgericht hat den Eilantrag gegen das Verbot einer geplanten Großdemonstration sogenannter Querdenker abgelehnt.

Das Verbot der für Samstag geplanten Veranstaltung sei verhältnismäßig und erforderlich, heißt es in dem Beschluss des Gerichts. Die Organisatoren der Demonstration gegen die Coronapolitik legten erneut Beschwerde dagegen ein. Das Bremer Ordnungsamt hatte die Versammlung untersagt.

Der Antisemitismusbeauftragte der baden-württembergischen Landesregierung, Blume, warf der Querdenken-Bewegung Demokratiefeindlichkeit vor. Die Bewegung habe sich radikalisiert, sagte er im ZDF-Morgenmagazin. Der Präsident des Amtes für Verfassungsschutz in Thüringen, Kramer, geht von ihrer baldigen Einstufung als Verdachtsfall aus. Es lägen inzwischen hinreichende Anhaltspunkte dafür vor, sagte er dem Sender RBB.

Quelle: Deutschlandfunk vom 03.12.2020

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