Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

Rundfunkbeitrag: Sender ziehen vors Bundesverfassungsgericht

Das Funkhaus in Köln bei Nacht (Deutschlandradio © Markus Bollen)

Nach der Blockade Sachsen-Anhalts bei der Erhöhung des Rundfunkbeitrags haben die öffentlich-rechtlichen Sender den Gang vors Bundesverfassungsgericht angekündigt. In einer Erklärung des Deutschlandradios heißt es, man reiche Verfassungsbeschwerde ein, weil die bedarfsgerechte Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Sender ab 2021 nun nicht mehr gesichert sei.

Intendant Raue erklärte, die geplante Erhöhung des Rundfunkbeitrags um 86 Cent sei erforderlich, damit man den staatsvertraglich vorgegebenen Programmauftrag in vollem Umfang erfüllen könne. Ähnlich äußerten sich ARD und ZDF.

Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Haseloff – CDU – hatte am Vormittag die Vorlage für den neuen Rundfunkstaatsvertrag aus dem Landtag zurückgezogen, um ein Auseinanderbrechen seiner in dieser Frage zerstrittenen Koalition aus CDU, SPD und Grünen zu vermeiden. Damit wird sich das Parlament nicht wie geplant noch im Dezember mit der Beitragserhöhung befassen, und der Rundfunkbeitrag beträgt auch nach dem 1. Januar 2021 unverändert 17,50 Euro pro Monat.

Kritik aus den anderen Bundeländern

Aus den Bundesländern kam Kritik am Vorgehen Sachsen-Anhalts. Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Dreyer – SPD – sprach in Mainz von einem schwarzen Tag für die Mediengeschichte und auch für die Demokratie in Deutschland. Sachsens Regierungschef Kretschmer von der CDU sagte, er finde das Vorgehen Sachsen-Anhalts unmöglich. Die enormen Einsparungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks würden hier ignoriert. Haseloff verteidigte dagegen sein Vorgehen. Er sagte, da es im Landtag keine Mehrheit für den Staatsvertrag gebe, habe die Stabilität der Koalition absolute Priorität gehabt. Die Landes-Grünen erklärten nach der Entscheidung, in der Koalition bleiben zu wollen. Der Landesvorsitzende Striegel sagte, in dieser schweren Situation könne man das Land nicht einer in der Tendenz handlungsunfähigen CDU überlassen.

Während SPD und Grüne einer Erhöhung zustimmen wollen, lehnt die CDU sie ab – ebenso wie die AfD. Wäre es zu einer Abstimmung gekommen, hätten CDU und AfD vermutlich gemeinsam gegen den Staatsvertrag votiert – was sowohl in der Bundes-CDU als auch bei den anderen Parteien als ein politischer Dammbruch gewertet würde.

Erfolgsaussichten der Klagen

Nach der Rechtsprechung aus Karlsruhe haben ARD, ZDF und Deutschlandradio Anspruch auf eine bedarfsgerechte Finanzierung. Der Rundfunkbeitrag wird normalerweise für den Zeitraum von vier Jahren berechnet – von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF). Diese hatte im Februar ab 1. Januar 2021 die Beitragserhöhung um 86 Cent empfohlen. Die Ministerpräsidenten folgten der Empfehlung. Zwölf der 16 Landtage haben dem Medienänderungsstaatsvertrag bereits zugestimmt.

Der Medienrechtler Bernd Holznagel räumt den Sendern bei einem Gang nach Karlsruhe gute Chancen ein. Denn zuletzt hatte das Bundesverfassungsgericht 2007 in Sachen Rundfunkbeitrag zugunsten der Sender entschieden.

Urteil von 2004 gab Sendern Recht

2004 waren die Ministerpräsidenten mit ihrem Beschluss zur Erhöhung der Rundfunkgebühr um 88 Cent deutlich unter dem von der KEF errechneten Bedarf (1,09 Euro) geblieben. Die Sender klagten dagegen und bekamen vom Bundesverfassungsgericht Recht. In ihrem Urteil machten die Karlsruher Richter damals deutlich, dass die Festsetzung der Rundfunkgebühr „frei von medienpolitischen Zwecksetzungen erfolgen“ müsse. Der Gesetzgeber habe eine Abweichung von der Empfehlung der KEF nachvollziehbar zu begründen.

Quelle: Deutschlandfunk vom 09.12.2020

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