Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

Ruhe in Frieden, Grundgesetz: Immer mehr willkürliche Demonstrationsverbote

Der Staat macht mobil gegen die eigenen Bürger (Foto:Imago/Overstreet)
 

Wenn auch die Maßnahmen nichts bringen – in einem anderen Feld läuft für die Bundesregierung alles nach Plan: Die Aushöhlung des Grundgesetzes zeitigt die gewünschte Wirkung auf die gesamte Rechts- und Verfassungswirklichkeit im Land. Wie von den Mächtigen angestrebt, herrschen von oben verordnetes Chaos und Zweck-Anarchie: Bürgerrechte gehen in Corona-Zeiten mit allergrößter Selbstverständlichkeit vor die Hunde, die Verwaltungen verbieten und untersagen Demonstrationen und Kundgebungen nach Gutsherrenart.

So verbot jetzt die thüringische Landeshauptstadt Erfurt eine für Samstag unter dem Motto „Für die Freiheit und Rechte der Menschen“ ankündigte Großversammlung – mit den inzwischen üblichen Standard-Ausreden: Das Vorhaben sei ausführlich „in Absprache mit dem Gesundheitsamt und der Rechtsabteilung“ geprüft worden, so Oberbürgermeister Andreas Bausewein laut „dts Nachrichtenagentur“. Im Zuge dessen habe sich die Stadt entschlossen, die Versammlung und alle eventuellen Ersatzveranstaltungen zu untersagen. Das Bündnis „Thüringen steht zusammen“ hatte 3000 Teilnehmer angemeldet.

 

Eigentlicher Grund für die Absage: Es sei nicht auszuschließen, dass auch „sogenannte Querdenker“ darunter seien, sagte der Beigeordnete für Sicherheit, Andreas Horn. Inzwischen hat die öffentliche Vorverurteilung der Protestbewegung also schon ein solches Ausmaß erreicht, dass bereits der Name „Querdenker“ als Platzhalter für angebliche Leugner, Aluhüte und Extremisten dient – und, quasi auf dem kurzen Dienstweg, ohne weitere Detailbegründung mal eben das Demonstrationsrecht und die Versammlungsfreiheit außer Kraft gesetzt werden. Vor Corona wäre so etwas nur in absoluten Ausnahmefällen denkbar gewesen – und selbst dann nur nach einer ausführlich dargelegten, an engste Bedingungen geknüpften Begründung. Nach neun Monaten „Corona-Regime“ gelten demokratische Kundgebungen als eine Mischung aus terroristischen Superspreader-Events und krimineller Zusammenrottung.

Nicht nur die Initiative als Antragstellerin zweifelt die staatlichen Corona-Regelungen an und kritisiert die Einschränkung von Grundrechten – sondern mittlerweile auch viele Juristen, zumal sich derartige selbstherrliche Versammlungsverbote häufen: Vor Erfurt geschah dasselbe unter anderem in Bremen und München. Den betroffenen Anmeldern bleibt nur der Gang vor die Gerichte – und in diese Richtung bewegt sich die Republik insgesamt: Wenn überhaupt, dann bestimmen am Ende Gerichte die Republik. Noch sind sie die letzte rote Linie der mündigen Selbstbestimmung der Bürger gegenüber diktatorischer Willkür; die Frage ist jedoch: wie lange noch? (DM)

Quelle: journalistenwatch.com vom 11.12.2020

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