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Volksverhetzung: Pegida-Chef Lutz Bachmann wegen Äußerungen über Muslime erneut verurteilt

Lutz Bachmann. (picture alliance / dpa / Jens Schlueter)

Pegida-Chef Bachmann ist erneut wegen Volksverhetzung verurteilt worden.

Das Amtsgericht Dresden bewertete seine Äußerungen „Mördermoslems“ und „Vergewaltigermoslems“ als strafbar. Zudem sah es der Richter als erwiesen an, dass Bachmann im August 2019 einen Journalisten in den Sozialen Medien beleidigt hatte. Das Urteil sieht eine Geldstrafe von 4.200 Euro vor. Die Staatsanwaltschaft hatte auf sieben Monate Freiheitsstrafe plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Bachmann will das Urteil nicht akzeptieren. Auf Youtube sprach der 47-Jährige von einem „absoluten Skandalurteil“ und von „Gesinnungsjustiz“. Bachmann, der seit 2016 auf der Kanaren-Insel Teneriffa lebt und als Beruf freier Journalist angibt, wies die Vorwürfe der Volksverhetzung zurück und argumentierte, er habe ausreichend differenziert. Entscheidend sei, wie solche Formulierungen ankämen, entgegnete ihm der Richter. Bachmanns im Gericht verlesene Vorstrafenregister umfasst gegenwärtig 20 Einträge, darunter Volksverhetzung, Einbruchsdiebstahl und Drogenhandel.

Quelle: Deutschlandfunk vom 15.12.2020

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