EU-Staaten dürfen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs auch für rituelle Schlachtungen eine Betäubung des Tieres vorschreiben.
Eine solche Vorgabe folge dem von der Europäischen Union anerkannten Ziel, das Wohlergehen von Tieren zu fördern, hieß es von Seiten des EuGH. Im Übrigen verstießen derartige Vorschriften nicht grundsätzlich gegen das Recht auf Religionsfreiheit.
Verhandelt wurde ein Fall aus Belgien. Dort hatte die Region Flandern die Schlachtung ohne Betäubung 2017 aus Tierschutzgründen verboten. Dagegen waren jüdische und muslimische Verbände juristisch vorgegangen.
(Rechtssache C-336/19).
Quelle: Deutschlandfunk vom 17.12.2020
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