Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

Bundesverfassungsgericht: Elektronische Fußfessel ist verfassungsgemäß

Fußfessel-Überwachung (dpa)

Die elektronische Fußfessel für entlassene Straftäter mit einem Rückfallrisiko ist nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts mit dem Grundgesetz vereinbar.

Die Überwachung greife zwar tief in Grundrechte ein, hieß es in Karlsruhe. Da die Einschränkungen dem Schutz anderer Menschen dienten, seien sie aber zumutbar und gerechtfertigt. – Die Fußfessel war 2011 eingeführt worden und ist vor allem für verurteilte Gewalt- und Sexualstraftäter gedacht. Inzwischen können damit auch extremistische Täter überwacht werden.

(Az. 2 BvR 916/11 u.a.)

Quelle: Deutschlandfunk vom 04.02.2021

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