Die Todesopfer im Zusammenhang mit der Impfung dürfen nicht von einem Rechtsmediziner untersucht werden.
Die Begründung der Staatsanwaltschaft:
RKI und PEI sagen, die Impfung sei sicher und daher kann es ja nicht an der Impfung liegen.
Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 28.02.2021
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