Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

Testpflicht einmal pro Woche für Schüler – ansonsten muß man zuhause bleiben

 
Frank Hannig – Rechtsanwalt Dresden
 

“Kann man da nicht etwas tun” – ein Satz den verzweifelte Eltern in letzter Zeit vermehrt äußern. Die Schulen sollen für weitere Schülerinnen und Schüler geöffnet werden, das Tempo entscheiden dabei die einzelnen Bundesländer. Bisher konnten lediglich die Abschlussklassen und die Kinder der Primarstufe den Unterricht besuchen. Unter der Beachtung strenger Hygieneregeln sollen die Schulen nun schrittweise für alle geöffnet werden. Dabei soll jedoch eine Testpflicht für Schüler (die Primarstufe ist ausgenommen) sowie Lehrkräfte und Schulpersonal gelten. Genau das sorgt für viele Fragen: ” Wer macht das”, “Wann”, “Wie” und “Wo” bis hin zur der Entscheidung, dass viele Eltern dies schlichtweg nicht möchten.

Quelle: https://coronatest-schule.de/

Quelle: politikstube.com vom 08.03.2021

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