Die Bundesregierung will das Zeigen von Reichsfahnen und Reichskriegsflaggen aus der Kaiserzeit einem Medienbericht zufolge nicht per Gesetz verbieten.
Wie der Berliner „Tagesspiegel“ meldet, ziehen das Innen- und das Justizministerium einen Mustererlass für Polizei und Ordnungsbehörden vor. Dieser sei zielführender als eine Erweiterung strafrechtlicher Tatbestände, heiße es in einem Schreiben beider Ministerien an die deutsch-israelische Juristenvereinigung. Der Mustererlass soll es den Ländern ermöglichen, das Zeigen der Flaggen über das Versammlungsrecht zu unterbinden.
Die deutsch-israelische Juristenvereinigung hatte Innenminister Seehofer um die Einleitung eines Gesetzgebungsverfahrens gebeten. Gegner der Corona-Maßnahmen, sogenannte Reichsbürger sowie Rechtsextremisten, hatten im August vergangenen Jahres mit schwarz-weiß-roten Fahnen versucht, das Reichstagsgebäude in Berlin zu stürmen.
Quelle: Deutschlandfunk vom 22.03.2021
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