Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

FREIE SACHSEN klagen gegen Auflösung der Kundgebung am 20. März in Aue!


Fünf Minuten nach Beginn brach die Polizei die Kundgebung auf dem Auer Altmarkt ab. Nach dem merkwürdigen Verständnis der Beamten hätte der Versammlungsleiter Auflagen gegenüber umstehenden Passanten, die selbst keine Teilnehmer seiner Versammlung waren, durchsetzen sollen. Es ist offenkundig: Die Polizei suchte nur einen Vorwand für die Auflösung. Doch damit haben sie sich gleich ein doppeltes Eigentor geschossen!

2000 Menschen gingen anschließend spontan auf die Straße und im Nachgang haben die FREIEN SACHSEN heute Klage vor dem Verwaltungsgericht Chemnitz eingereicht, um die Rechtswidrigkeit des polizeilichen Handelns – auch im Hinblcik auf die Zukunft – feststellen zu lassen!

Wer sich nicht wehrt, lebt eben verkehrt: Egal, in welchem Bereich!

FREIE SACHSEN: http://t.me/freiesachsen

Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 23.03.2021

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