Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

München: Heilpraktikerin nach Tod von Krebspatientin zu 30.000 Euro Schmerzensgeld verurteilt

OLG München verurteilt Heilpraktikerin zu Schmerzensgeldzahlung an kleinen Sohn. (imago images / agefotostock)

Eine Heilpraktikerin muss nach dem Krebstod einer Patientin 30.000 Euro Schmerzensgeld an deren Sohn zahlen.

Das hat das Oberlandesgericht München in einem Grundsatzurteil entschieden. Neben dem Schmerzensgeld wurde sie unter anderem zur Zahlung von Schadenersatz für entgangenen Kindesunterhalt verurteilt. Die an Gebärmutterhalskrebs erkrankte Frau hatte – trotz guter Behandlungschancen – eine Strahlen- und Chemotherapie abgebrochen und sich stattdessen auf Präparate aus Schlangengift verlassen, die sie von ihrer Heilpraktikerin bekam. Die Richter befanden, sie hätte ihrer Patienten raten müssen, die Chemotherapie wieder aufzunehmen. Der Vater des kleinen Jungen hatte für das Kind ursprünglich 170.000 Euro von der Heilpraktikerin seiner verstorbenen Partnerin verlangt. Eine Revision gegen das Urteil ließ das Gericht nicht zu.

Quelle: Deutschlandfunk vom 26.03.2021

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