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Die Arroganz der EU-Politiker: EU-Austritt: Schulz stellt Ultimatum an die Briten ohne Rechtsgrundlage

Wie die Huffington Post heute berichtet fordert der EU-Parlamentspräsident Martin Schulz (SPD) Großbritannien auf, bereits beim Gipfel am Dienstag den Austritt aus der Europäischen Union zu beantragen.

European Parliament President Martin Schulz attends a debate at the European Parliament in Strasbourg, France, March 9, 2016. REUTERS/Vincent Kessler | Vincent Kessler / Reuters

Manchmal fragt man sich welche Drogen nehmen die EU-Politiker zu sich! Es entbehrt jeglicher rechtlicher und moralischer Grundlage eine derartige Forderung überhaupt zu stellen. Gesetzlich und vertraglich ist im EU-Vertrag alles eindeutig geregelt:

Im EU-Vertrag lesen wir:

Art. 50

(1) Jeder Mitgliedstaat kann im Einklang mit seinen verfassungsrechtlichen Vorschriften beschließen, aus der Union auszutreten.

(2) Ein Mitgliedstaat, der auszutreten beschließt, teilt dem Europäischen Rat seine Absicht mit. Auf der Grundlage der Leitlinien des Europäischen Rates handelt die Union mit diesem Staat ein Abkommen über die Einzelheiten des Austritts aus und schließt das Abkommen, wobei der Rahmen für die künftigen Beziehungen dieses Staates zur Union berücksichtigt wird. Das Abkommen wird nach Artikel 218 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ausgehandelt. Es wird vom Rat im Namen der Union geschlossen; der Rat beschließt mit qualifizierter Mehrheit nach Zustimmung des Europäischen Parlaments.

(3) Die Verträge finden auf den betroffenen Staat ab dem Tag des Inkrafttretens des Austrittsabkommens oder andernfalls zwei Jahre nach der in Absatz 2 genannten Mitteilung keine Anwendung mehr, es sei denn, der Europäische Rat beschließt im Einvernehmen mit dem betroffenen Mitgliedstaat einstimmig, diese Frist zu verlängern.

(4) Für die Zwecke der Absätze 2 und 3 nimmt das Mitglied des Europäischen Rates und des Rates, das den austretenden Mitgliedstaat vertritt, weder an den diesen Mitgliedstaat betreffenden Beratungen noch an der entsprechenden Beschlussfassung des Europäischen Rates oder des Rates teil.

Die qualifizierte Mehrheit bestimmt sich nach Artikel 238 Absatz 3 Buchstabe b des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union.

(5) Ein Staat, der aus der Union ausgetreten ist und erneut Mitglied werden möchte, muss dies nach dem Verfahren des Artikels 49 beantragen.

Also Fakt es ist eindeutig geregelt. Großbritannien hat zu handeln, ob es Herrn Martin Schulz (SPD) und anderen Aktivisten in der EU-Spitze passt oder nicht.

Der EU sind die Hände gebunden es ist vertraglich eindeutig geregelt. Der Staat der Austritt hat das Prozedere in der Hand, wann er einen Antrag stellt, in welcher Form usw..

Es ist schon immer wieder erstaunlich mit welcher Arroganz hier Fakten und Realitäten gegenüber der meist nicht wissenden Allgemeinheit anders dargestellt werden, als die Realität wirklich ist.

Martin Schulz als EU-Präsident könnte die Briten lediglich bitten, aber nicht auffordern. Und selbst beim Bitten wäre nicht er, sondern der Ratsvorsitzende Tusk der Empfänger des Antrags der Briten.

In der Schule wurde uns gelernt: Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Kann der Präsident des EU-Parlaments nicht lesen oder will er die Öffentlichkeit absichtlich hinters Licht führen und Großbritannien in der Öffentlichkeit in ein schlechtes Licht rücken!

Naja die Propaganda gegen mündige Bürger, Staaten die eine andere Meinung vertreten sind wir ja bereits vom „Russland-Bashing“ und von den Zensurabsichten gegenüber den Bürgern mit anderer Meinung gewohnt.

Die Frage ist, wie lange werden die Bürger und Bewohner der anderen EU-Staaten diese Art der Gängelung, der Arroganz der EU-Spitzenpolitiker und deren kostenintensiven Beamtenstab noch ertragen?

Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 26.06.2016

 

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