Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

Ex-Verfassungsrichter de Fabio: Grundrechtseinschränkungen nur, wenn sonst nichts mehr hilft

11. April 2021
Ex-Verfassungsrichter de Fabio: Grundrechtseinschränkungen nur, wenn sonst nichts mehr hilft
NATIONAL

Düsseldorf. In der hektischer werdenden Diskussion über den nächsten Lockdown (neuerdings: „Brücken-Lockdown“) hat sich jetzt der Bundesverfassungsrichter a.D. Udo Di Fabio zu Wort gemeldet und vor allzu scharfen Grundrechtseinschränkungen wie etwa Ausgangssperren gewarnt.

„Ich habe ein ungutes Gefühl, wenn solche weitreichenden Grundrechtseinschränkungen verfügt werden“, sagte der Bonner Rechtsprofessor der „Rheinischen Post“.

Zwar dürfe der Staat „sehr weitreichend in Grundrechte eingreifen“, wenn das medizinische Versorgungssystem vor dem Kollaps stehe, sagte der frühere Richter am Bundesverfassungsgericht. Zu den dann möglichen Maßnahmen gehörten auch Ausgangssperren. Doch seien dies Maßnahmen, „die man nur verhängen darf, wenn schonendere Mittel nicht mehr greifen“. (rk)

Quelle: zuerst.de vom 11.04.2021

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