Das Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet Personen und Gruppen innerhalb der „Querdenker“-Bewegung. Das teilte das Bundesinnenministerium in Berlin mit. Damit darf der Verfassungsschutz nun beispielsweise Daten zu bestimmten Personen aus der Szene sammeln.
Da die Bewegung keinem der bisher bekannten Phänomenbereiche wie etwa Rechtsextremismus, Linksextremismus oder Islamismus zuzuordnen sei, sei eine neue Kategorie „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ geschaffen worden, teilte das Innenministerium mit.
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Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 30.04.2021
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