Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

Warnung an Ärztinnen und Ärzte

Beate Bahner, Fachanwältin für Medizinrecht
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Als Fachanwältin für Medizinrecht und Fachbuchautorin muss ich erneut eine dringende Warnung an alle impfenden Ärzte aussprechen:

Die Corona-Impfung bei Jugendlichen ist nicht indiziert. Denn sie hat keinen Nutzen, da Kinder und Jugendliche nachweislich nicht schwer erkranken und erst recht nicht daran versterben.

Das Risiko der Impfungen ist erheblich, dies zeigen die Berichte über teilweise schwere Nebenwirkungen weltweit. Wenn das Risiko einer Impfung den Nutzen deutlich überwiegt, dann darf nicht geimpft werden – die „Behandlung“ ist eindeutig kontraindiziert!

Eine nicht indizierte Behandlung darf vom Arzt niemals vorgenommen werden – selbst bei Einwilligung beider Eltern nicht!

Erst recht können Jugendliche keine wirksame Einwilligung in die Impfung abgeben, da die Impfung keine Routinebehandlung ist (wie etwa Blutabnahme, Zahnspange oder z.B. Aknebehandlung). Es bräuchte angesichts der erheblichen Risiken stets die Einwilligung beider Eltern! Aber auch diese wäre unwirksam, da die Impfung keinen Nutzen hat, aber vielfältige und unbekannte Risiken. Diesen Risiken dürfen Eltern ihre Kinder niemals aussetzen!

Angesichts fehlender Langzeitstudien können Jugendliche die Gefahren und Risiken noch weniger abschätzen als Erwachsene oder gar Ärzte, die um diese Gefahren wissen müssen! Jugendliche können daher nicht wirksam in diese Impfung einwilligen – unabhängig von ihrem Alter, da sie die Tragweite der Entscheidung nicht erfassen können.

Konsequenz: Ärzte dürfen Kinder und Jugendliche nicht impfen. Dies ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs strafrechtlich als eine Körperverletzung anzusehen. Ärzte haften hierfür auch zivilrechtlich persönlich auf Schadensersatz und Schmerzensgeld bei Impfkomplikation und Impfschäden!

Und zwar auch dann, wenn beide Eltern tatsächlich so sorgfältig über alle Aspekte aufgeklärt worden sein sollten, wie die Coronavirus-Impfverordnung dies für Ärzte verpflichtend vorsieht! Denn der Bundesgerichtshof hat gerade bei neuen, nicht anerkannten Behandlungsmethoden sehr strenge Anforderungen an die Aufklärung gestellt.

‼️‼️Die Impfung von Kindern und Jugendlichen ist daher absolutes Hochrisikogebiet für alle impfenden Ärztinnen und Ärzte. ‼️‼️

Verantwortungsvolle und redliche Ärzte werden mindestens fünf Jahre abwarten, bis aussagekräftige Langzeitstudien vorliegen.

Beate Bahner, Fachanwältin für Medizinrecht, Autorin von fünf medizinrechtlichen Standardwerken, Mitglied der Anwälte für Aufklärung.

Quelle: Rechtsanwältin Beate Bahner auf Telegram

Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 09.07.2021

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