Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

Nach Razzien in Rockerszene-Seehofer verbietet Bandidos-Gruppe

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Fast 1.800 Polizeibeamte durchsuchten Anfang Juli Vereinshäuser und Wohnungen der Rockergruppe „Bandidos MC Federation West Central“. Nun wurde die Gruppierung verboten.

Bandidos-Rocker tragen Kutten. Symbolbild
Quelle: Marius Becker/dpa

Nach den Großrazzien Anfang Juli ist die vor allem im Westen Deutschlands aktive Rockergruppe „Bandidos MC Federation West Central“ ab sofort verboten und aufgelöst. Das entschied Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) in Abstimmung mit den Innenministern von Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Hessen und Rheinland-Pfalz.

Der Gruppe gehe es nicht, wie in ihren Statuten behauptet, um Motorradfahren. Zweck sei es vielmehr, „einen territorialen und finanziellen Machtzuwachs innerhalb der Rockerszene anzustreben“.

Waffen, Drogen, Munition

In den vier Bundesländern sowie in Thüringen hatten fast 1.800 Polizeibeamte Anfang Juli Vereinshäuser und Wohnungen von mutmaßlichen Mitgliedern der Gruppierung durchsucht. Dabei wurden unter anderem Waffen, Munition, Drogen, Motorräder, Speichermedien und größere Mengen Bargeld sichergestellt.

„Wir gegen die anderen“: Das ist das Selbstverständnis von Rockerklubs wie den Hells Angels oder Bandidos. Die anderen: Das ist meist der Staat, der zuletzt den Druck enorm erhöht hat.

Die Ermittler gewannen durch die Auswertung der Funde außerdem zusätzlichen Einblick in die Struktur der Gruppierung. Mitgenommen wurden auch Westen mit Abzeichen, sogenannte Kutten.

Klagen gegen „Kuttenverbot“ abgewiesen

Laut Bundesinnenministerium wurde der „Bandidos MC“ 1966 im US-amerikanischen Texas gegründet und ist in Deutschland seit 1999 vertreten. Das Bundesverfassungsgericht hatte im vergangenen Jahr ein verschärftes „Kuttenverbot“ für kriminelle Rocker bestätigt.

Motorradclubs müssen es nach der Entscheidung hinnehmen, dass die Logos verbotener Gruppen nicht von anderen Rockern in leicht abgewandelter Form getragen werden dürfen. Die Karlsruher Richter wiesen drei Klagen gegen das 2017 verschärfte „Kuttenverbot“ ab.

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