Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

Ungarische Justizministerin: „Nur die Eltern entscheiden, wie sie ihr Kind erziehen“

19. September 2021
Ungarische Justizministerin: „Nur die Eltern entscheiden, wie sie ihr Kind erziehen“
INTERNATIONAL

Budapest. Die EU-Kommission hat im Juli ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn eingeleitet. Dabei geht es um das ungarische Kinderschutzgesetz („Anti-Pädophilen-Gesetz“), das in den Augen der EU Homosexuelle und andere sexuelle Minderheiten diskriminiert.

Doch dagegen verwahrt sich die ungarische Regierung. Justizministerin Judit Varga erklärte am Donnerstag, die EU könne laut den EU-Verträgen und der Europäischen Grundrechtecharta nicht vorschreiben, wie die Ungarn ihre Kinder erziehen sollen. „Sie versuchen, uns nur zu bestrafen, weil wir LGBTQ-Aktivisten nicht in ungarische Schulen und Kindergärten lassen“, postete die Ministerin auf Facebook.

Ungarn werde seine Kultur, nationale Identität und die mit diesen Werten eng verbundenen Familienwerte schützen, fährt sie fort: „Dieses Recht wird sowohl durch EU- als auch durch internationales Recht garantiert.“ Und: „Wir sorgen weiterhin dafür, daß nur die Eltern entscheiden können, wie sie ihr eigenes Kind erziehen. Niemand kann sie dazu zwingen, ihr Kind ohne ihre Zustimmung sexuelle Informationen zu erhalten oder mit schädlichen Inhalten konfrontiert zu werden, die für ihr Alter unangemessen sind.“

Der Sexualkundeunterricht an den Schulen werde von „qualifiziertem Personal in Anwesenheit eines Lehrers“ abgehalten, so Varga, und: „Die Annahme, daß das Gesetz Ausgrenzung oder Diskriminierung bezwecken würde, lehnen wir kategorisch ab, es geht nur um die Erziehung ungarischer Kinder und den Jugendschutz. Das Gesetz greift in keiner Weise in das Leben von Erwachsenen ein, es verletzt in keiner Weise die Rechte sexueller Minderheiten.“

Die ungarische Regierung schickte unterdessen ihre Antwort auf das Aufforderungsschreiben der Kommission, in der sie die Position der ungarischen Regierung zum Vertragsverletzungsverfahren und die „materiellen und fachlichen Fehler“ im Schreiben aus Brüssel darlegt. (mü)

Quelle: zuerst.de vom 19.09.2021

Sie finden staseve auf Telegram unter https://t.me/fruehwaldinformiert

Sie finden staseve auf Gab unter https://gab.com/staseve

Sie finden uns auf Gettr https://gettr.com/user/peterfruehwald

Besuchen Sie den Shop durch klicken aufs Bild

 

Die mobile Version verlassen